Hallo liebe Forengemeinde,
folgender Fall:
Ich bin seit 20 Jahren Vermieter, wohne in selbigem Haus.
2018 kein zu versteuerndes Einkommen, da Krankengeldbezug.
Bei der Erstellung meiner Steuererklärung wurde mir ein negatives Ergebnis angezeigt.
Gestern kam der Bescheid vom Finanzamt:
"Aufwendungen für Werbungskosten können Mangels Einnahmen nicht anerkannt werden"
Nun zu meiner Frage:
müsste nicht eigentlich automatisch der Steuerfall vom Jahr davor (2017) neu berechnet/ neu aufgerollt werden?
Oder wenigstens ein Verlustvortrag stattfinden ?
Für Hilfe wäre ich euch sehr dankbar
LG iwi
Negatives Einkommen
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Re: Negatives Einkommen
Werbungskosten hat man bei nichtselbständiger Arbeit!
Bei V+V haben Sie keine Mieteinnahmen?
Bitte klarer darstellen!
Bei V+V haben Sie keine Mieteinnahmen?
Bitte klarer darstellen!
Re: Negatives Einkommen
Hallo Schauelia,
doch doch, natürlich hatte ich Mieteinnahmen , durch diverse Unkosten kam dann ein negativ Ergebnis zustande.
doch doch, natürlich hatte ich Mieteinnahmen , durch diverse Unkosten kam dann ein negativ Ergebnis zustande.
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Re: Negatives Einkommen
nochmal: bei welchen Einkünften hat das FA diesen Satz mit den WK ohne Einnahmen geschrieben?
Sie müssen schon den Fall klarer darstellen, sonstm kann man nicht helfen!
Lia
Sie müssen schon den Fall klarer darstellen, sonstm kann man nicht helfen!
Lia
Re: Negatives Einkommen
Hallo schlauelia,
ich verstehe nicht was nicht verständlich gewesen sein sollte, sorry
Jahr 2018 durchgängig Krankengeldbezug, Einnahmen aus V+V, Aufwendungen höher als Einnahmen
von daher laut Steuerbescheid :
Einkommen/zu versteuerndes Einkommen : - 2.376,-€
Der Satz:
"Aufwendungen für Werbungskosten können Mangels Einnahmen nicht anerkannt werden"
steht auf Seite 3 , sprich als erster Satz unter ERLÄUTERUNGEN
Dieser Satz steht für sich allein ohne weitere Zuordnung.
Das es ein negatives Ergebnis wird war mir klar. Allerdings bin ich von einem Rück- Vortrag ausgegangen.
dennoch Danke für die Bemühung mein Anliegen zu verstehen
LG iwi
ich verstehe nicht was nicht verständlich gewesen sein sollte, sorry
Jahr 2018 durchgängig Krankengeldbezug, Einnahmen aus V+V, Aufwendungen höher als Einnahmen
von daher laut Steuerbescheid :
Einkommen/zu versteuerndes Einkommen : - 2.376,-€
Der Satz:
"Aufwendungen für Werbungskosten können Mangels Einnahmen nicht anerkannt werden"
steht auf Seite 3 , sprich als erster Satz unter ERLÄUTERUNGEN
Dieser Satz steht für sich allein ohne weitere Zuordnung.
Das es ein negatives Ergebnis wird war mir klar. Allerdings bin ich von einem Rück- Vortrag ausgegangen.
dennoch Danke für die Bemühung mein Anliegen zu verstehen
LG iwi