Negatives Einkommen

Ich hab da mal eine Frage zu ...
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iwi
Beiträge: 3
Registriert: 25. Mai 2019, 14:42

Negatives Einkommen

Beitrag von iwi »

Hallo liebe Forengemeinde,

folgender Fall:
Ich bin seit 20 Jahren Vermieter, wohne in selbigem Haus.

2018 kein zu versteuerndes Einkommen, da Krankengeldbezug.

Bei der Erstellung meiner Steuererklärung wurde mir ein negatives Ergebnis angezeigt.

Gestern kam der Bescheid vom Finanzamt:

"Aufwendungen für Werbungskosten können Mangels Einnahmen nicht anerkannt werden"

Nun zu meiner Frage:

müsste nicht eigentlich automatisch der Steuerfall vom Jahr davor (2017) neu berechnet/ neu aufgerollt werden?
Oder wenigstens ein Verlustvortrag stattfinden ?

Für Hilfe wäre ich euch sehr dankbar

LG iwi
schlauelia
Beiträge: 2079
Registriert: 19. Jul 2011, 19:54

Re: Negatives Einkommen

Beitrag von schlauelia »

Werbungskosten hat man bei nichtselbständiger Arbeit!

Bei V+V haben Sie keine Mieteinnahmen?

Bitte klarer darstellen!
iwi
Beiträge: 3
Registriert: 25. Mai 2019, 14:42

Re: Negatives Einkommen

Beitrag von iwi »

Hallo Schauelia,

doch doch, natürlich hatte ich Mieteinnahmen , durch diverse Unkosten kam dann ein negativ Ergebnis zustande.
schlauelia
Beiträge: 2079
Registriert: 19. Jul 2011, 19:54

Re: Negatives Einkommen

Beitrag von schlauelia »

nochmal: bei welchen Einkünften hat das FA diesen Satz mit den WK ohne Einnahmen geschrieben?

Sie müssen schon den Fall klarer darstellen, sonstm kann man nicht helfen!

Lia
iwi
Beiträge: 3
Registriert: 25. Mai 2019, 14:42

Re: Negatives Einkommen

Beitrag von iwi »

Hallo schlauelia,

ich verstehe nicht was nicht verständlich gewesen sein sollte, sorry

Jahr 2018 durchgängig Krankengeldbezug, Einnahmen aus V+V, Aufwendungen höher als Einnahmen

von daher laut Steuerbescheid :
Einkommen/zu versteuerndes Einkommen : - 2.376,-€

Der Satz:
"Aufwendungen für Werbungskosten können Mangels Einnahmen nicht anerkannt werden"

steht auf Seite 3 , sprich als erster Satz unter ERLÄUTERUNGEN

Dieser Satz steht für sich allein ohne weitere Zuordnung.


Das es ein negatives Ergebnis wird war mir klar. Allerdings bin ich von einem Rück- Vortrag ausgegangen.



dennoch Danke für die Bemühung mein Anliegen zu verstehen


LG iwi
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