Immobilie, nicht zu 100% Eigentümer

Ich hab da mal eine Frage zu ...
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quiddi
Beiträge: 3
Registriert: 13. Mär 2019, 13:20

Immobilie, nicht zu 100% Eigentümer

Beitrag von quiddi »

Hallo zusammen,
ich habe eine Immobilie vermietet in welcher ich zu 50% als Eigentümer eingetragen bin. Somit fallen für mich auch nur 50% aller Ausgaben an und ich erhalte auch nur 50% der Mieteinnahmen. Meine Frage bezieht sich darauf, wie ich dies sauber angebe.
Hierzu drei Fragen:
1. Die Mieteinnahmen: Liste ich hier in meiner Steuererklärung unter Anlagen V die vollen 100% der Mieteinnahmen oder nur die 50% der Einnahmen, welche auf meinem Konto ankommen? Und egal wie ich das mache, kann ich dies irgendwo in einem Kommentar vermerken?
2. Die Abschreibung: Ähnliche Frage zur Abschreibung. Wenn ich das Objekt jährlich linear um 2% abschreiben will. Trage ich dann als Abschreibesumme 100% des Immobilienwertes ein und vermerke irgendwo, dass ich nur 50% bezahlt habe und somit nur 50% abzuschreiben sind. Oder schreibe ich in das Feld der Abschreibesumme 50% des Kaufpreises?
3. Die Ausgaben: Gleiches Thema für die Ausgaben. Liste ich bei z.B. Renovierungsarbeiten 50% der Kosten, oder die kompletten 100%.
Besten Dank euch.
Severina
Beiträge: 1245
Registriert: 3. Dez 2017, 23:48

Re: Immobilie, nicht zu 100% Eigentümer

Beitrag von Severina »

Die Eigentümer müssen zusammen eine Feststellungserklärung abgeben - damit werden die Einkünfte aus Vermietung und deren Verteilung auf die einzelnen Eigentümer ermittelt. Das Ergebnis der Ermittlung wird in einem Feststellungsbescheid mitgeteilt und den Einkommensteuererklärungen der Eigentümer beigestellt (wenn Sie Ihre persönliche Steuerlast ermitteln wollen, brauchen Sie das Ergebnis der gesonderten und einheitlichen Feststellung, um dieses in der Anlage V unter 'Beteiligungen' einzutragen).
quiddi
Beiträge: 3
Registriert: 13. Mär 2019, 13:20

Re: Immobilie, nicht zu 100% Eigentümer

Beitrag von quiddi »

Danke dir vielmals. Ich habe mich mal weiter eingelesen.

Eine Frage hätte ich noch zur Grunderwerbsteuer. Solange man eine Immobilie vermietet kann man diese als Werbungskosten aufführen. Wo genau gebe ich dies im Feststellungsbescheid an. Ist es richtig aufgehoben bei Werbungskosten/Sonstige Kosten/ Weitere Aufwendungen?

Schönen Gruß und Danke
Severina
Beiträge: 1245
Registriert: 3. Dez 2017, 23:48

Re: Immobilie, nicht zu 100% Eigentümer

Beitrag von Severina »

Die Grunderwerbsteuer ist Bestandteil der Anschaffungskosten. Soweit sie anteilig auf das Gebäude entfällt, ist sie über die Abschreibung ansetzbar, der Teil, der auf das Grundstück entfällt, wirkt sich nur aus, wenn das Grundstück innerhalb der Spekulationsfrist verkauft wird (bzw., wenn es sich um Betriebsvermögen handeln würde, immer dann, wenn es verkauft wird).

Falls die Grundsteuer bzw. Grundbesitzabgaben gemeint waren: zur Feststellungserklärung muss eine Anlage V ausgefüllt werden, dort gibt es auf Seite 2 entsprechend beschriftete Eintragungsfelder.
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