Liebe Juristen,
eine Wohnung ist in Russland einer Person zur freien Verfügung gestellt. Gleichzeitig durfte der Vertrag es erlauben, Einkommen zu verdienen (Nutzungsrechte an unbeweglichem Vermögen). Wenn die Wohnung ist vermietet und die Person Einkommen bekommt, werde die Person in Russland Steuern zahlen.
Soll die Person auch in Deutschland Steuern zahlen?
Die Antwort auf diese Frage kann vielleicht im Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Russischen Föderation zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen vom 29. Mai 1996 enthalten sein.
Aber dieses Gesetz ist schwer zu verstehen.
Bitte helfen die Frage zu klären.
Danke vorab.