Erhaltungsaufwand später absetzbar?

Ich hab da mal eine Frage zu ...
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hotte
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Registriert: 14. Jan 2019, 21:46

Erhaltungsaufwand später absetzbar?

Beitrag von hotte »

Hallo zusammen!

Ich bewohne mein eigenes Häuschen, in dem es auch eine Einliegerwohnung gibt. Da ich das Haus von meinen Eltern vor Jahren übertragen bekam, hatten meine Eltern ein Wohnrecht auf Lebenszeit für die Einliegerwohnung. Mittlerweile sind beide verstorben und ich vermiete die Wohnung seit Ende letzten Jahres. Vorher habe ich alles noch zu meinen Lasten schön renoviert und werde diese Kosten auch in der nächsten Steuererklärung geltend machen.
Ich habe aber auch bereits zu Lebzeiten meiner Eltern Renovierungen am Haus vorgenommen (z.B. den Hauseingang neu gestaltet). Kann ich Teile (z.B. nach Zeitanteil?) dieser Kosten oder sogar alles (nach Flächenanteil) noch in irgendeiner Form steuerlich geltend machen? Also nachträglich für die zurückliegenden Jahre oder jetzt mit der Erklärung für 2018? Die Maßnahmen sind über die letzten Jahre halbwegs gleichmäßig verteilt gewesen. Einmal wurde dazu auch ein Kredit aufgenommen, an dem ich noch jetzt abzahle, es entstehen also Schuldzinsen.
Es hat also nie eine Eigennutzung der Einliegerwohnung gegeben und sie ist, wie gesagt, jetzt auch vermietet.

Vielleicht kann mir jemand helfen...? Vielen Dank für jeden Tipp!

Hotte
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