Hallo,
Mein mann und ich kaufen zum 01.03. oder 01.04.2019 eine kleine Wohnung, um sie ab dann zu vermieten. Da das schon länger geplant ist, und der Verkäufer einverstanden ist, renovieren wir die Wohnung bereits jetzt. So vermeiden wir einen mietausfall durch wohnungsleerstand wegen Renovierung.
Die küche ist bestellt, anzahlung 600 Euro bereits geleistet und der Kaufvertrag wird auch zur Zeit vorbereitet. Fliesen etc kaufe ich auch diese woche.
Meine Frage: die rechnungen laufen ja zum Teil dann auf Januar bis märz 2019. kaufdatum wird aber gemäss vertrag märz oder april sein.
Frage:
Man kann doch trotzdem die kosten absetzen, oder??
Danke für eine kurze Antwort
Sabine
Wohnungskauf und Renovierung
Re: Wohnungskauf und Renovierung
Ja - Sie können den Sachverhalt ja ganz einfach erläutern, so wie Sie es hier getan haben.
Wenn sie ganz sicher gehen wollen, lassen Sie sich die Erlaubnis zur Renovierung vor Abschluss des Kaufvertrags vom Verkäufer schriftlich bestätigen, dann haben Sie für den Fall einer Nachfrage einen einreichbaren Nachweis.
Wenn sie ganz sicher gehen wollen, lassen Sie sich die Erlaubnis zur Renovierung vor Abschluss des Kaufvertrags vom Verkäufer schriftlich bestätigen, dann haben Sie für den Fall einer Nachfrage einen einreichbaren Nachweis.
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- Registriert: 4. Jan 2019, 21:54