Angaben in Anlage V

Ich hab da mal eine Frage zu ...
Antworten
schalke
Beiträge: 2
Registriert: 2. Dez 2018, 14:32

Angaben in Anlage V

Beitrag von schalke »

Hallo,
nur eine kurze Verständnisfrage. Mein und ich Schwager sind gemeinsame Eigentümer einer vermieteten Immobilie.
Für die Einnahmen wird immer eine Gesonderte und einheitliche Feststellung erstellt.

Übernimmt das Finanzamt den ermittelten Gewinn von selbst in die Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung oder kann/soll/muss ich diese in der Anlage V angeben?

Danke
Michael
Severina
Beiträge: 1281
Registriert: 3. Dez 2017, 23:48

Re: Angaben in Anlage V

Beitrag von Severina »

Sobald der Feststellungsbescheid vorliegt, werden die Einkünfte auch ohne ihr Zutun übernommen.

Wenn Sie aber Ihre Steuerlast schon bei der Erstellung der Einkommensteuererklärung berechnen lassen wollen (z.B. von der Elster- Software), müssen Sie die Daten natürlich eintragen. Tatsächlich müssen ja auch nur der Name der Grundstücksgemeinschaft, deren Steuernummer und der Abtei an den Einkünften in das Formular, das ist eine Minutensache?

Wenn es aber darum geht, dass die Feststellungserklärung noch nicht fertig ist - dann können Sie das weglassen (oder den Vorjahreswert, vielleicht mit Hinweis "noch wie Vorjahr" oder "liegt noch nicht vor" oder einfach 0 eintragen).
schalke
Beiträge: 2
Registriert: 2. Dez 2018, 14:32

Re: Angaben in Anlage V

Beitrag von schalke »

Nein, es liegt alles vor.

Ich war mir nur nicht sicher, ob ich die Angaben in der EInkommensteuererklärung auch eintragen soll, da der Feststellungsbescheid auch eine Anlage V hat. Nicht dass das dann nachher ggf. doppelt berechnet wird.

Problem war im letzten Jahr, dass ich eine Erstattung bekommen habe (ohne Mieteinnahmen im ESt-Bescheid, der Feststellungsbescheid lag aber schon vor) und einige Wochen später eine Neuberechnung mit Rückforderung der erstatteten Steuer und Zahlung der berechneten Steuer, also prinzipiell korrekt.

Allerdings wurde dann die vierteljährliche Vorauszahlung auf Basis der Rückforderung + der Steuerzahlung berechnet, was natürlich gleich mal das doppelte war...

Wenn ich das "Problem" mit der Anlage V in der ESt-Erklärung umgehen kann, würde ich das lieber so machen.

Grüße und Danke
Michael
Antworten