Erhaltungsaufwendung
Erhaltungsaufwendung
Hallo
Habe bereits im Forum einiges über Erhaltungsaufwendungen gelesen und auch Antworten gefunden.
Die Stituation ist folgende:
3Familienhaus, Eltern, Kinder, Mietwohnung.
Bisher haben die Eltern Mieteinahmen und Investitionen steuerlich erklärt.
Die Erhaltungsaufwendungen wurden auf mehere Jahre verteilt.
Mitte 2016 wurde nicht weiter Vermietet. Es besteht seitens der Eltern auch kein interesse an einer weiteren Vermietung.
1. Frage, was ist mit den noch offenen Erhaltungsauwendungen werden die noch steuerlich berücksichtigt.
Die Kinder haben die weitere Vermietung übernommen und 2016 und 2017 und 2018 weitere Modernisierungsmaßnahmen bezahlt.
2. Frage, wird die formlose Weitergabe der Vermietung vom Finazamt akzeptiert. Die Wohnung ist seit May 2018 vermietet. was ist mit den Modernisierungskosten aus 2016, 17 sind das Verluste, die die Kinder ansetzen können? Die Steuererklärung 2017 ist noch offen.
Danke im Voraus
Habe bereits im Forum einiges über Erhaltungsaufwendungen gelesen und auch Antworten gefunden.
Die Stituation ist folgende:
3Familienhaus, Eltern, Kinder, Mietwohnung.
Bisher haben die Eltern Mieteinahmen und Investitionen steuerlich erklärt.
Die Erhaltungsaufwendungen wurden auf mehere Jahre verteilt.
Mitte 2016 wurde nicht weiter Vermietet. Es besteht seitens der Eltern auch kein interesse an einer weiteren Vermietung.
1. Frage, was ist mit den noch offenen Erhaltungsauwendungen werden die noch steuerlich berücksichtigt.
Die Kinder haben die weitere Vermietung übernommen und 2016 und 2017 und 2018 weitere Modernisierungsmaßnahmen bezahlt.
2. Frage, wird die formlose Weitergabe der Vermietung vom Finazamt akzeptiert. Die Wohnung ist seit May 2018 vermietet. was ist mit den Modernisierungskosten aus 2016, 17 sind das Verluste, die die Kinder ansetzen können? Die Steuererklärung 2017 ist noch offen.
Danke im Voraus
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- Beiträge: 2079
- Registriert: 19. Jul 2011, 19:54
Re: Erhaltungsaufwendung
da sollten Sie bzw. die Eigentümer des Hauses sich eine steuerliche Beratung suchen.
Was ist denn 2016/2017 steuerlich passiert? Privatnutzungsanteile, Übertragung Eltern/Kinder - Eigentum oder Nießbrauch oder Wohnrecht - so einfach ist das nicht, wenn alles richtig laufen soll!
Lia
Was ist denn 2016/2017 steuerlich passiert? Privatnutzungsanteile, Übertragung Eltern/Kinder - Eigentum oder Nießbrauch oder Wohnrecht - so einfach ist das nicht, wenn alles richtig laufen soll!
Lia
Re: Erhaltungsaufwendung
Hier wurde auf Treu und Glauben gehandelt.
Eltern heben beschlossen nicht weiter zu vermieten und den Kindern gesagt sie könnten Investieren und in Zukunft die Vermietung auf eigene Rchnung weiterführen.
Eltern heben beschlossen nicht weiter zu vermieten und den Kindern gesagt sie könnten Investieren und in Zukunft die Vermietung auf eigene Rchnung weiterführen.
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- Beiträge: 2079
- Registriert: 19. Jul 2011, 19:54
Re: Erhaltungsaufwendung
und das geht nicht so!
Treu und Glauben im Steuerrecht wird nicht anerkannt!
Gehen Sie zu einem Steuerberater!
Treu und Glauben im Steuerrecht wird nicht anerkannt!
Gehen Sie zu einem Steuerberater!
Re: Erhaltungsaufwendung
Ok.
Aber zurück zu meiner ersten Frage.
Was geschieht mit den auf mehrere Jahre verteilten Erhaltungsaufwendungen, wenn keine Vermietung mehr geplant ist??
Aber zurück zu meiner ersten Frage.
Was geschieht mit den auf mehrere Jahre verteilten Erhaltungsaufwendungen, wenn keine Vermietung mehr geplant ist??
Re: Erhaltungsaufwendung
Die hätten - wenn der Fall einfacher läge, d.h. wenn nur die Eltern nicht mehr vermietet hätten - im Jahr 2016 angesetzt werden müssen:
2) 1Wird das Gebäude während des Verteilungszeitraums veräußert, ist der noch nicht berücksichtigte Teil des Erhaltungsaufwands im Jahr der Veräußerung als Werbungskosten abzusetzen. 2DasGleiche gilt, wenn ein Gebäude in ein Betriebsvermögen eingebracht oder nicht mehr zur Einkunftserzielung genutzt wird.
Ob davon noch was zu retten ist nach der Vereinbarung, die hier 'einfach so' getroffen wurde, kann nur eine Fachpetson beurteilen, die alle Fakten kennt.
2) 1Wird das Gebäude während des Verteilungszeitraums veräußert, ist der noch nicht berücksichtigte Teil des Erhaltungsaufwands im Jahr der Veräußerung als Werbungskosten abzusetzen. 2DasGleiche gilt, wenn ein Gebäude in ein Betriebsvermögen eingebracht oder nicht mehr zur Einkunftserzielung genutzt wird.
Ob davon noch was zu retten ist nach der Vereinbarung, die hier 'einfach so' getroffen wurde, kann nur eine Fachpetson beurteilen, die alle Fakten kennt.
Re: Erhaltungsaufwendung
Danke für Eure Antworten.
Das Ganze scheint ja etwas kompliziert zu werden, wenigstens für mich als Laien.
Das Ganze scheint ja etwas kompliziert zu werden, wenigstens für mich als Laien.