Guten Tag,
da ich bis Ende dieses Monates meine Steuererklärung für 2017 abgeben muss (ich als Vermieter mache die Steuererklärung selbst) und habe für meine Mietwohnung bisher immer noch keine Abrechnung für die laufenden Betriebskosten 2017 von der Hausverwaltung erhalten, weiß ich gerade nicht, was ich an der Stelle in der Steuererklärung angeben sollte. Habt ihr vielleicht eine Ahnung? Druck bei der Hausverwaltung zu machen wäre eine Möglichkeit, aber falls sie mir bis Ende des Monates keine Abrechnung für 2017 geben können...
Vielen Dank im Voraus für eure Hilfe
VG
Steuererklärung ohne Abrechnung von Hausverwaltung
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Re: Steuererlkärung ohne Abrechnung von Hausverwaltung
entweder um eine Fristverlängerung bitten oder die Erkälrung mit geschätzten Zahlen oder denen vom Vorjahr abgeben und dies dem FA mitteilen!
Re: Steuererklärung ohne Abrechnung von Hausverwaltung
Danke für die schnelle Antwort. Dazu habe ich eine kleine Frage:
Nehmen wir an, dass ich mit den Zahlen vom letzten Jahr, also 2016, arbeite und die Steuererklärung für 2017 in einer Woche abgebe, wie von dir vorgeschlagen wurde. In zwei Monaten stelle ich fest, nach dem ich die Abrechnung von der Hausverwaltung erhalte, dass ich in 2017 doch eine X Summe an laufenden Betriebskosten mehr als 2016 zu zahlen habe.
Kann ich diese X-Summe in der Steuererklärung für 2018 irgendwie angeben, um einen Verlust in der Hinsicht nicht in Kauf nehmen zu müssen? Wenn ja, wo genau?
Vielen Dank im Voraus für die Hilfe
VG
Nehmen wir an, dass ich mit den Zahlen vom letzten Jahr, also 2016, arbeite und die Steuererklärung für 2017 in einer Woche abgebe, wie von dir vorgeschlagen wurde. In zwei Monaten stelle ich fest, nach dem ich die Abrechnung von der Hausverwaltung erhalte, dass ich in 2017 doch eine X Summe an laufenden Betriebskosten mehr als 2016 zu zahlen habe.
Kann ich diese X-Summe in der Steuererklärung für 2018 irgendwie angeben, um einen Verlust in der Hinsicht nicht in Kauf nehmen zu müssen? Wenn ja, wo genau?
Vielen Dank im Voraus für die Hilfe
VG
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Re: Steuererklärung ohne Abrechnung von Hausverwaltung
nein, dann wird die ESt 2017 berichtigt! Oft dauert es auch sehr lange bis ESt 2017 bearbeitet wird - oder FA wartet sowieso bis 2017 "richtig" abgegeben wird: einfach mal abwarten oder - mein Tipp: bei FA anrufen und fragen!
Lia
Lia