Berechnung der AfA - ist dies richtig?

Ich hab da mal eine Frage zu ...
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bka24141
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Registriert: 15. Jan 2014, 00:15

Berechnung der AfA - ist dies richtig?

Beitrag von bka24141 »

Hallo zusammen,

kann man den Wert des Gebäudes pauschal als 35% des Kaufpreises in der Steuererklärung angeben?
Oder muss man ein Verfahren anwenden, bei dem der Wert vom Grundstück durch BORIS ermittelt wird?

Meine Frage ist, weil mein Steuerberater die erste Methode angewendet hat. Das kommt mir schon sehr komisch vor...

ich danke euch im Voraus
VG
schlauelia
Beiträge: 2079
Registriert: 19. Jul 2011, 19:54

Re: Berechnung der AfA - ist dies richtig?

Beitrag von schlauelia »

angeben kann man alles, wenn man keine falschen Sachen angibt. Das FA ermitteln von sich aus den BORIS - das müsste doch der Stb erklärt haben.
Severina
Beiträge: 1281
Registriert: 3. Dez 2017, 23:48

Re: Berechnung der AfA - ist dies richtig?

Beitrag von Severina »

bka24141 hat geschrieben: 30. Jul 2018, 19:17 Hallo zusammen,

kann man den Wert des Gebäudes pauschal als 35% des Kaufpreises in der Steuererklärung angeben?
Oder muss man ein Verfahren anwenden, bei dem der Wert vom Grundstück durch BORIS ermittelt wird?

Meine Frage ist, weil mein Steuerberater die erste Methode angewendet hat. Das kommt mir schon sehr komisch vor...

ich danke euch im Voraus
VG
Meinen Sie, den Wert des Grundstückes nach Boris zu ermitteln und dann den Rest des Kaufpreises dem Gebäude zuzuweisen? Dies wäre lt. BFH keine sachgerechte Aufteilung des Gesamtkaufpreises (mehr). Die Nutzung der vom BMF bereitgestellten Arbeitshilfe ist aber auch nicht zwingend, weder für das Finanzamt noch für den Steuerpflichtigen. Wie erklärt denn ihr Steuerberater seine Vorgehensweise?
bka24141
Beiträge: 11
Registriert: 15. Jan 2014, 00:15

Re: Berechnung der AfA - ist dies richtig?

Beitrag von bka24141 »

Severina hat geschrieben: 31. Jul 2018, 11:36
bka24141 hat geschrieben: 30. Jul 2018, 19:17 Hallo zusammen,

kann man den Wert des Gebäudes pauschal als 35% des Kaufpreises in der Steuererklärung angeben?
Oder muss man ein Verfahren anwenden, bei dem der Wert vom Grundstück durch BORIS ermittelt wird?

Meine Frage ist, weil mein Steuerberater die erste Methode angewendet hat. Das kommt mir schon sehr komisch vor...

ich danke euch im Voraus
VG
Meinen Sie, den Wert des Grundstückes nach Boris zu ermitteln und dann den Rest des Kaufpreises dem Gebäude zuzuweisen? Dies wäre lt. BFH keine sachgerechte Aufteilung des Gesamtkaufpreises (mehr). Die Nutzung der vom BMF bereitgestellten Arbeitshilfe ist aber auch nicht zwingend, weder für das Finanzamt noch für den Steuerpflichtigen. Wie erklärt denn ihr Steuerberater seine Vorgehensweise?
Guten Tag,

Danke für die Antwort. Die Antwort des Steuerberaters ist folgendes:
"der GruBo Anteil von 35% bezieht sich auf die Ermittlung der Abschreibung. Die Finanzverwaltung geht davon aus, dass beim Kauf einer Wohnung ca. 35-40% Grund- und Boden erworben werden...Die Berechnung des Wertes des Gebäudes ist irrelevant für Ihre Steuererklärung. Für das Finanzamt ist ausschließlich der Kaufpreis des Objektes maßgebend."
Dies kommt mir sehr komisch vor.

Btw, können Sie mir bitte ein Link zur korrekten Berechnung der AfA von Immobilien geben? im Internet finde ich mittlerweile zuviel davon, und alle davon haben folgende Vorgehensweise: der Wert des Grundstücks wird zuerst mit BORIS ermittelt, dann wird dieser Wert vom Kaufpreis (inkl. Nebenkosten) abgezogen. Übrig bleibt der Wert des Gebäudes. Dies würde allerdings im Widerspruch zu Ihrer Aussage, deshalb überrascht mich bisschen...

Vielen Dank
Severina
Beiträge: 1281
Registriert: 3. Dez 2017, 23:48

Re: Berechnung der AfA - ist dies richtig?

Beitrag von Severina »

Die Arbeitshilfe läßt sich leicht ergoogelt. Ob der damit errechnete Wert aber “korrekt“ ist, hängt von den Umständen des Einzelfalls ab.
schlauelia
Beiträge: 2079
Registriert: 19. Jul 2011, 19:54

Re: Berechnung der AfA - ist dies richtig?

Beitrag von schlauelia »

diese Antwort hat bestimmt nicht ein Stb gegeben - eher der Auszubildende...

Geben Sie doch die Erklärung so ab und warten auf die AfA-Ermittlung des FA: dann kann man immer noch reagieren bzw. erkennen, wie die Bemessungsgrundlage ermittelt wurde: dann hier nochmal melden - also in ca. 3 Monaten.

Lia
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