Hausverkauf Nebenkosten steuerlich gelten machen

Ich hab da mal eine Frage zu ...
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AndreN
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Hausverkauf Nebenkosten steuerlich gelten machen

Beitrag von AndreN »

Guten Morgen

Folgendes, wir hatten unser Haus vermietet bis Mai 2016. Wir haben uns dann entschlossen das Haus zu verkaufen. Entfernung vom Wohnort zum Haus liegt bei ca. 900km. Jetzt für die das Jahr 2017 habe ich die Einkommenssteuererklärung alle Nebenkosten dort eingetragen. Grundsteuer,Wasser, Strom etc. und natürlich die Fahrtkosten zum Haus, um dort Führungen durch zu führen für Kaufinteressenten, da wir keinen Markler genommen haben. Am 21.06.17 wurde dann das Haus verkauft.

Jetzt habe ich ein Schreiben bekommen vom FA, das sie mir diese Nebenkosten nicht ersetzt können, weil ich mich nicht um eine Vermietung gekümmert habe.
Das kann ich absolut nicht verstehen, es ist doch wohl klar, das ich das Haus nicht vermiete, wenn ich es verkaufen will , was dann auch am 21.06.17 geschehen ist.
Da zieht mir doch kein Mieter ein, wenn ich sage ich will das Haus verkaufen.

Jetzt meine Frage, ist das rechtens, ich brauch eine Verlässliche Aussage, da ich dieses dem FA vorlegen muss.
Ich habe selber etwas geschaut und folgendes gefunden Bundesfinanzhof Az.: IX R8/12
Mit folgenden Wortlaut
Leitsätze

Aufwendungen (z.B. Notar- und Gerichtskosten), die anfallen, weil der Steuerpflichtige sein vermietetes Grundstück veräußern will, sind nicht als Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung abziehbar und können auch nicht bei den privaten Veräußerungsgeschäften berücksichtigt werden, wenn das Grundstück zwar innerhalb der maßgebenden Veräußerungsfrist hätte veräußert werden sollen, es aber --aus welchen Gründen auch immer--
nicht zu der Veräußerung kommt.

Hier ist es zur einer Veräußerung gekommen, somit lese ich raus, sind die Nebenkosten auch anrechenbar.


Vielleicht hat jemand noch eine andere Lösung.

André
schlauelia
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Re: Hausverkauf Nebenkosten steuerlich gelten machen

Beitrag von schlauelia »

wenn die Vermietungsabsicht aufgegeben wird, können keine Kosten mehr als Ausgaben bei V+V geltend gemacht werden.

Alle Ausgaben mindern einen evtl. vorliegenden Gewinn aus dem Verlauf. Wurde denn ein Gewinn erzielt? Wissen Sie wie das berechnet wird? Seit wann gehört Ihnen das vermeitete Haus - unter 10 Jahren - oder über 10 Jahren?

Lia
AndreN
Beiträge: 4
Registriert: 27. Jun 2018, 10:16

Re: Hausverkauf Nebenkosten steuerlich gelten machen

Beitrag von AndreN »

1.) Was verstehen Sie denn unter einen Gewinn? ( Plumiuns 0 haben wir es nicht verkauft)
2.) Wie wird denn der Gewinn errechnet?
3.) Über 10 Jahre, habe es geerbt bekommen.

Andre
schlauelia
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Registriert: 19. Jul 2011, 19:54

Re: Hausverkauf Nebenkosten steuerlich gelten machen

Beitrag von schlauelia »

wenn 3: Erbe bzw. Kauf/Anschaffung des Erblassers ist länger als 10 Jahre her: kein Spekulationsobjekt.

Aber auch: alle Ausgaben nach Aufgabe der Vermietungsabsicht sind privat! Also alle Ausgaben nach Vermietung, die nicht direkt der Vermietung zuzurechnen sind, sind privat!

Dafür ist auch der Veräußerungserlös privat - löst keine ESt-Steuer aus für Sie.

Lia
AndreN
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Re: Hausverkauf Nebenkosten steuerlich gelten machen

Beitrag von AndreN »

Die Spekulationsfrist beginnt ja mit dem Kauf des Hauses durch meine Eltern, im Jahr 1977, damit sind die 10Jahre schon lange vorbei, da ich es geerbt habe und nicht gekauft.

Das andere passt aber nicht dazu.

Bundesfinanzhof Az.: IX R8/12
Mit folgenden Wortlaut
Leitsätze

Aufwendungen (z.B. Notar- und Gerichtskosten), die anfallen, weil der Steuerpflichtige sein vermietetes Grundstück veräußern will, sind nicht als Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung abziehbar und können auch nicht bei den privaten Veräußerungsgeschäften berücksichtigt werden, wenn das Grundstück zwar innerhalb der maßgebenden Veräußerungsfrist hätte veräußert werden sollen, es aber --aus welchen Gründen auch immer-- nicht zu der Veräußerung kommt.

Dort steht als letztes, das es nicht zur Veräußerung kommt. Im Umkehrschluss heißt es für mich, es wurde veräußert, damit kann ich diese Kosten gelten machen. sonst ergibt der Leitsatz für mich keinen Sinn. Vielleicht sehe ich das auch falsch.

André
AndreN
Beiträge: 4
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Re: Hausverkauf Nebenkosten steuerlich gelten machen

Beitrag von AndreN »

Hallo Lia

Dazu habe ich noch eine Frage.

Aber auch: alle Ausgaben nach Aufgabe der Vermietungsabsicht sind privat! Also alle Ausgaben nach Vermietung, die nicht direkt der Vermietung zuzurechnen sind, sind privat!

Dafür ist auch der Veräußerungserlös privat - löst keine ESt-Steuer aus für Sie.

Durch die Hausverkauf Anzeige, hatten wir auch Mietanfragen die wir natürlich auch geprüft haben und hätte sich was seriöses daraus ergeben, hätten wir es auch vermietet. Obwohl wir mit den letzten Mieter richtig Pech gehabt haben. Aber es passte bei vielen nicht, Schufaselbstauskunft etc. darum sind wir froh gewesen als das Haus dann verkauft wurde.

Für mich ist das schon eine Vermietungsabsicht, in meinen Augen.

Wann löst es denn die EST Steuer aus? (Unter den 10 Jahren wenn ich mich nicht ganz täusche. liege ich da richtig.)
schlauelia
Beiträge: 2079
Registriert: 19. Jul 2011, 19:54

Re: Hausverkauf Nebenkosten steuerlich gelten machen

Beitrag von schlauelia »

ja: unter 10 Jahren.

Und wenn Sie noch vor dem Verkauf Anzeigen zur Vermietung 2017 hatten, dann setzen Sie diese eben als Kosten bei V+V ab. Ob Ihnen das FA dies abnimmt, wenn bereits im Juli der Verkauf war?? Versuch macht klug!

Mehr kann man dazu nicht schreiben.

Lia
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