Geringe Einkünfte von Airbnb - Selbstanzeige, nachreichen, ignorieren?

Ich hab da mal eine Frage zu ...
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baddy
Beiträge: 1
Registriert: 13. Mai 2018, 20:01

Geringe Einkünfte von Airbnb - Selbstanzeige, nachreichen, ignorieren?

Beitrag von baddy »

Hallo liebe Forumsmitglieder,

hier mal ein Thema das medial noch richtg heiß werden könnte in den nächsten Monaten:

Die deutschen Steuerbehörden haben bei der irischen Steurverwaltung Daten zu Airbnb Vermietern angefragt.
(siehe: http://www.sueddeutsche.de/wirtschaft/steuern-fuer-airbnb-vermieter-koennte-es-jetzt-richtig-teuer-werden-1.3968483)

Wie die irischen Behörden daruf reagieren ist bisher ungewiss, aber ich würde die Situation gerne für mich klären um Problemen aus dem Weg zu gehen.
Ich habe seit 2015 meine Wohnung unregelmäßig während meiner Abwesenheit untervermietet. Das ich die Einnahmen dafür aber auf de Steuererklärung angeben muss habe ich nicht berücksichtigt.

Folgende Einnahmen habe ich erzehlt:
2015: ca. 600€
2016: ca. 150€
2017: ca. 1200€

Soweit ich weiß gibt es eine Bagatelgrenze von 520€. Meine Kosten für die Wohnung überstiegen die EInnahmen natürlich bei weitem. Ich erziele sonst nur EInkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit.

Sollte ich die Einkünfte nachträglich Melden? Wenn ja wie?
Oder sind die Beträge zu gering? Soweit ich das sehe hätte ich keine Steuern zahlen müssen aber die Einkünfte angeben. So gesehen habe ich keine hinterziehung begangen. Meine Steuererklärung für dieses Jahr habe ich schon abgegeben.

Vielen Dank
schlauelia
Beiträge: 2079
Registriert: 19. Jul 2011, 19:54

Re: Geringe Einkünfte von Airbnb - Selbstanzeige, nachreichen, ignorieren?

Beitrag von schlauelia »

den Einnahmen stehen doch auch Ausgaben gegenüber: z.B. die anteilige Miete, die man selber für das Zimmer zahlt und ggf. Stromkosten, Einrichtungsgegenstände, Bettwäsche, Reinigungskosten für diese Vermietung usw. Das sollte man in Ruhe zusammenstellen, denn nur der Überschuss ist steuerpflichtig und bleibt der unter 410,-- ist alles steuerfrei - bis 800,-- gibt es noch eine Gleitklausel - § 46 EStG.
Für 2017 könnte sich ein Betrag über 410,-- ergeben, den man dann nachmelden sollte.
Und für 2018 alle Ausgaben schon mal sammeln!
Lia
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