Abschreibung Hausbaukosten für teilweise Vermietung

Ich hab da mal eine Frage zu ...
Antworten
SsandraS
Beiträge: 4
Registriert: 20. Apr 2018, 09:29

Abschreibung Hausbaukosten für teilweise Vermietung

Beitrag von SsandraS »

Hallo,

wir haben bis vor kurzem ein Zweifamilienhaus neu gebaut (das Grundstück hatten wir bereits). Seit 01.11.2017 vermieten wir den einen Teil - dies war von Anfang an so vorgesehen. Seit 01.01.2018 bewohnen wir selbst den anderen Teil des Hauses. Meine Frage ist, was ich jetzt genau als Werbungskosten in der Steuererklärung für 2017 angeben darf. Ich würde es momentan so machen:

Wir haben eine Übersicht + Rechnungen über die Hausbaukosten
> diese würde ich auf die m² der vermieteten Fläche herunterrechnen
> dazu würde ich, ebenfalls anteilig, alle bis Ende 2017 angefallenen Zinsen für den Hausbaukredit addieren, ebenfalls anteilig auf die m²
> vom Gesamtbetrag ermittle ich 2 %, denn das sind ja die jährlichen Abschreibungskosten des Hauses
> von der Summe würde ich 2/12 nehmen, denn die Vermietung läuft ja erst seit November
> Ergebnis = Werbungskosten

Geht das so? Fehlt noch was?

Vielen Dank,
Severina
Beiträge: 1245
Registriert: 3. Dez 2017, 23:48

Re: Abschreibung Hausbaukosten für teilweise Vermietung

Beitrag von Severina »

Die Zinsen sind nicht Bestandteil der Herstellungskosten - die werden so abgesetzt, wie sie tatsächlich im Veranlagungszeitraum anfallen (Zu- und Abflussprinzip), und zwar auch für die Bauzeit (und wie Sie es bereits richtig beschrieben haben, bezogen auf den vermieteten Teil).

Der Rest ist richtig, was die Ermittlung der AfA angeht. Laufende Kosten, die keine Herstellungskosten sind, stellen auch Werbungskosten dar (Z.B. wenn Sie einen Mietvertrags-Vordruck gekauft haben, wenn Grundbesitzabgaben fällig wurden etc - schauen Sie sich die Vorgaben im Formular an.
SsandraS
Beiträge: 4
Registriert: 20. Apr 2018, 09:29

Re: Abschreibung Hausbaukosten für teilweise Vermietung

Beitrag von SsandraS »

Danke schonmal.
Severina hat geschrieben: 20. Apr 2018, 10:44 Die Zinsen sind nicht Bestandteil der Herstellungskosten - die werden so abgesetzt, wie sie tatsächlich im Veranlagungszeitraum anfallen (Zu- und Abflussprinzip), und zwar auch für die Bauzeit (und wie Sie es bereits richtig beschrieben haben, bezogen auf den vermieteten Teil).
Das verstehe ich nicht ganz. Heißt das, ich darf nur die Zinsen zählen, die wir im November und Dezember bezahlt haben? Oder doch die kompletten Zinsen aus 2017?
Severina
Beiträge: 1245
Registriert: 3. Dez 2017, 23:48

Re: Abschreibung Hausbaukosten für teilweise Vermietung

Beitrag von Severina »

Die kompletten Zinsen, die sie in 2017 für den vermieteten Teil bezahlt haben.
schlauelia
Beiträge: 2079
Registriert: 19. Jul 2011, 19:54

Re: Abschreibung Hausbaukosten für teilweise Vermietung

Beitrag von schlauelia »

Anlage V ansehen! Ist mE selbsterklärend.
reckoner
Beiträge: 1021
Registriert: 21. Jun 2017, 00:21

Re: Abschreibung Hausbaukosten für teilweise Vermietung

Beitrag von reckoner »

Hallo,
Oder doch die kompletten Zinsen aus 2017?
Ja, die kompletten Zinsen (anteilig auf die Vermietung natürlich). Und nicht wie ganz oben geschrieben 2% davon (sprich: die Zinsen werden natürlich nicht abgeschrieben).

Stefan
SsandraS
Beiträge: 4
Registriert: 20. Apr 2018, 09:29

Re: Abschreibung Hausbaukosten für teilweise Vermietung

Beitrag von SsandraS »

Okay, danke an alle!
SsandraS
Beiträge: 4
Registriert: 20. Apr 2018, 09:29

Re: Abschreibung Hausbaukosten für teilweise Vermietung

Beitrag von SsandraS »

Hallo nochmal,

ich habe noch eine Frage zur Steuererklärung. Bei den Einnahmen gibt es ein Feld "Umlagen" - dort habe ich eingetragen, wieviel wir Nebenkosten bekommen haben. Bei den Werbungskosten gibt es aber auch ein Feld für die Betriebskosten - was trage ich denn dort ein? Wo liegt der Unterschied?
Eigentlich sind doch die Betriebskosten keine Werbungskosten für uns, denn sie werden ja komplett von unserer Mieterin getragen. Oder nicht?

Vielen Dank nochmal und viele Grüße
Sandra
schlauelia
Beiträge: 2079
Registriert: 19. Jul 2011, 19:54

Re: Abschreibung Hausbaukosten für teilweise Vermietung

Beitrag von schlauelia »

Betriebskosten sind Ihre Ausgaben ( Wasser - Heizung usw. - hier anteilig für den vermieteten Teil) für das Haus, von denen ein Teil der Mieter mit den Umlagen vorausbezahlt und im neuen Jahr wird für das alte Jahr abgerechnet - der Mieter bekommt etwas wieder oder muss nachzahlen - dieser Betrag ist dann im Zahlungsjahr zu berücksichtigen.

Mit den Hinweisen hier müssten Sie das hinbekommen - schon Steuerberatung, die beim Fachmann einiges kostet!

Lia
Antworten