Instandhaltungsrücklage - Entnahmen ansetzen

Ich hab da mal eine Frage zu ...
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Daniel1982
Beiträge: 2
Registriert: 4. Apr 2018, 20:10

Instandhaltungsrücklage - Entnahmen ansetzen

Beitrag von Daniel1982 »

Liebe Mitglieder,

ich habe eine Eigentumswohnung als Kapitalanlage und möchte gern meine Einkommensteuererklärung für 2017 fertigstellen. Entnahmen aus der Instandhaltungsrücklage kann ich gewinnmindernd ansetzen. Nun benötigt aber die WEG-Verwaltung bis 2019, um die 2017-Entnahme auszuweisen.

Muss ich tatsächlich so lange warten, um meine Steuererklärung vollständig abgeben zu können?

Kann ich auch die Entnahme von 2015 ansetzen, da diese mir ja 2017 als Protokoll zuging?

Vielen Dank für eure Antworten.
reckoner
Beiträge: 1039
Registriert: 21. Jun 2017, 00:21

Re: Instandhaltungsrücklage - Entnahmen ansetzen

Beitrag von reckoner »

Hallo,
Nun benötigt aber die WEG-Verwaltung bis 2019, um die 2017-Entnahme auszuweisen.
Warum braucht man denn dort so lange? Ordentliche Verwaltung ist das imho nicht.
Oder geht es gar nicht um 2017? (das Jahr der Zahlung ist entscheidend)
Muss ich tatsächlich so lange warten, um meine Steuererklärung vollständig abgeben zu können?
Du darfst gerne schätzen (und es auch als Schätzung kenntlich machen, wichtig).
Was wurde denn mit dem Geld gemacht? Da muss es doch Beschlüsse zu geben.
Kann ich auch die Entnahme von 2015 ansetzen, da diese mir ja 2017 als Protokoll zuging?
Nein, 2015 gehört in 2015.
Außerdem ist die Rücklagenentnahme typischerweise jedes Jahr anders (meist deutlich anders), daher ist das auch keine Basis für eine Schätzung.

Stefan
Daniel1982
Beiträge: 2
Registriert: 4. Apr 2018, 20:10

Re: Instandhaltungsrücklage - Entnahmen ansetzen

Beitrag von Daniel1982 »

Vielen lieben Dank, Stefan.
Ich werde nochmal auf die Hausverwaltung zugehen.
Gruß Daniel.
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