Liebe Mitglieder,
ich habe eine Eigentumswohnung als Kapitalanlage und möchte gern meine Einkommensteuererklärung für 2017 fertigstellen. Entnahmen aus der Instandhaltungsrücklage kann ich gewinnmindernd ansetzen. Nun benötigt aber die WEG-Verwaltung bis 2019, um die 2017-Entnahme auszuweisen.
Muss ich tatsächlich so lange warten, um meine Steuererklärung vollständig abgeben zu können?
Kann ich auch die Entnahme von 2015 ansetzen, da diese mir ja 2017 als Protokoll zuging?
Vielen Dank für eure Antworten.
Instandhaltungsrücklage - Entnahmen ansetzen
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Re: Instandhaltungsrücklage - Entnahmen ansetzen
Hallo,
Oder geht es gar nicht um 2017? (das Jahr der Zahlung ist entscheidend)
Was wurde denn mit dem Geld gemacht? Da muss es doch Beschlüsse zu geben.
Außerdem ist die Rücklagenentnahme typischerweise jedes Jahr anders (meist deutlich anders), daher ist das auch keine Basis für eine Schätzung.
Stefan
Warum braucht man denn dort so lange? Ordentliche Verwaltung ist das imho nicht.Nun benötigt aber die WEG-Verwaltung bis 2019, um die 2017-Entnahme auszuweisen.
Oder geht es gar nicht um 2017? (das Jahr der Zahlung ist entscheidend)
Du darfst gerne schätzen (und es auch als Schätzung kenntlich machen, wichtig).Muss ich tatsächlich so lange warten, um meine Steuererklärung vollständig abgeben zu können?
Was wurde denn mit dem Geld gemacht? Da muss es doch Beschlüsse zu geben.
Nein, 2015 gehört in 2015.Kann ich auch die Entnahme von 2015 ansetzen, da diese mir ja 2017 als Protokoll zuging?
Außerdem ist die Rücklagenentnahme typischerweise jedes Jahr anders (meist deutlich anders), daher ist das auch keine Basis für eine Schätzung.
Stefan
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Re: Instandhaltungsrücklage - Entnahmen ansetzen
Vielen lieben Dank, Stefan.
Ich werde nochmal auf die Hausverwaltung zugehen.
Gruß Daniel.
Ich werde nochmal auf die Hausverwaltung zugehen.
Gruß Daniel.