Feststellungserklärung bei tlw. Vermietung an Miteigentümer

Ich hab da mal eine Frage zu ...
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malone
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Registriert: 26. Mär 2018, 11:53

Feststellungserklärung bei tlw. Vermietung an Miteigentümer

Beitrag von malone »

Guten Tag ,
ich habe eine Frage zu folgendem Fall:
Zusammen mit meiner Ex-Partnerin bin ich Eigentümer einer Wohnung (50/50), die bis August fremdvermietet war - soweit kein Problem. Ab September wohnt nun meine Ex-Partnerin in der Wohnung und zahlt mir dafür eine anteilige Miete und trägt zudem auch das Hausgeld.
Für die Zeit der Fremdvermietung kann ich ja weiterhin eine 50/50 Aufteilung in der Feststellungserklärung angegeben.

Für die Zeit danach entfallen aber 100% der Mieteinnahme auf mich, die in meinem Steuerprogramm (WISO) auch richtig zugordnet werden. Allerdings müssten ja streng genommen auch für den Zeitraum der teilweisen Eigennutzung durch meine Miteigentümerin die Kosten wie Abschreibung oder auch gemeinsam getragene Reparaturen und ähnliches nur anteilig ermittelt werden. Meine Miteigentümerin als Selbstnutzerin könnte nach meinem Verständnis nichts ansetzen und ich jeweils die Hälfte der Kosten. Die Steuersoftware scheint aber die Gesamtkosten schon vollständig von den Gesamteinnahmen abzuziehen und erst dann die Aufteilung vorzunehmen, so dass m.E. ein falsches Ergebnis herauskommt.

Hat hier ggf. jemand eine Idee, wie in diesem Fall die Feststellungserklärung vorgenommen werden kann.
Ganz herzlichen Dank im Voraus !

Beste Grüße
Severina
Beiträge: 1281
Registriert: 3. Dez 2017, 23:48

Re: Feststellungserklärung bei tlw. Vermietung an Miteigentümer

Beitrag von Severina »

Pragmatische Lösung: Sie errechnen und erläutern die entsprechenden Werte auf einem Beiblatt und tragen die sich daraus ergebenden Werte in die Steuererklärung ein.
Ob Ihre Steuersoftware eine andere Möglichkeit bietet, müssten Sie beim Hersteller erfragen.
malone
Beiträge: 2
Registriert: 26. Mär 2018, 11:53

Re: Feststellungserklärung bei tlw. Vermietung an Miteigentümer

Beitrag von malone »

Severina hat geschrieben: 26. Mär 2018, 12:23 Pragmatische Lösung: Sie errechnen und erläutern die entsprechenden Werte auf einem Beiblatt und tragen die sich daraus ergebenden Werte in die Steuererklärung ein.
Ob Ihre Steuersoftware eine andere Möglichkeit bietet, müssten Sie beim Hersteller erfragen.
Vielen Dank! Ja, das wird dann vermutlich der beste Weg sein, da komplexere Fallgestaltungen weder mit der Software noch mit den Formularen kompatibel sind.
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