Bewirtschaftungskosten Eigentumswohung

Ich hab da mal eine Frage zu ...
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lucybijou11
Beiträge: 18
Registriert: 1. Jun 2014, 12:22

Bewirtschaftungskosten Eigentumswohung

Beitrag von lucybijou11 »

Guten Tag zusammen,
ich besitze eine Eigentumswohnung, habe sie aber vermietet. Die ganze Verwaltung von den Wohnungen (verschiedene Eigentümer) übernimmt eine Wohnungseigentum-Verwaltung. Jedes Jahr bekommen die Eigentümer eine Einzelabrechnung.
Da kommen vor
1. Die umlagefähigen Kosten wie
a) Kanal/Niederschlagswasser
b) Aufzugsbetrieb
c) Müllbeseitigung
.
.
.
i) Kabelfernsehen
j) Sonstige Betriebskosten

2. Die nicht umlagefähigen Kosten wie
a) Verwaltungsgrundleistung
b) Verwaltungsmehrleistung
c) Bearbeitung Lohnsummen
d) Bankgebühren
e) Sonstiges
f) Zahlungsausfall ... (Eines Eigentümers)

3. Erträge
a) Gutschrift Zahlungsausfall ... (Eines Eigentümers)

Würde mich freuen, wenn mir Jemand sagen könnte, wo man die ganzen Sachen in der Anlage V eintragen muss.
Vielen vielen Dank.
Gruß
reckoner
Beiträge: 1034
Registriert: 21. Jun 2017, 00:21

Re: Bewirtschaftungskosten Eigentumswohung

Beitrag von reckoner »

Hallo,

so schwierig ist das eigentlich nicht.

Die Kosten, egal ob umlagefähig oder nicht - sind Werbungskosten, einzutragen auf der 2. Seite der Anlage V, die Zeilen sind entsprechend beschriftet.
Du darfst das auch logisch zusammenfassen.

Die einzige Ausnahme ist die Rücklage (hattest du nicht aufgeführt, aber vielleicht hast du das nur weggelassen/vergessen); sowohl Zuführung als auch Entnahme haben in der Steuererklärung nichts zu suchen (die Rücklage ist quasi noch dein Geld).
a) Gutschrift Zahlungsausfall ... (Eines Eigentümers)
Wie muss man sich das vorstellen?
Wurde diese Zahlung in den Vorjahren schon mal auf die anderen Eigentümer umgelegt (so wie unter f) weiter oben)?

Stefan

PS: Weißt du wie hoch die AfA ist? Das ist nämlich meist das größte Problem.
lucybijou11
Beiträge: 18
Registriert: 1. Jun 2014, 12:22

Re: Bewirtschaftungskosten Eigentumswohung

Beitrag von lucybijou11 »

Guten Morgen Stefan,
erstmal vielen Dank für Deine schnelle Antwort.
Gutschrift Zahlungsausfall ... (Eines Eigentümers)
Diese Zahlung wurde in den Vorjahren schon mal auf die anderen Eigentümer umgelegt.
Die Kosten, egal ob umlagefähig oder nicht - sind Werbungskosten, einzutragen...
Was wird aber dann in der Anlage V Seite Zeile 13: "Umlagen, verrechnet mit Erstattungen " eingetragen?

Gruß
Michael
Severina
Beiträge: 1279
Registriert: 3. Dez 2017, 23:48

Re: Bewirtschaftungskosten Eigentumswohung

Beitrag von Severina »

lucybijou11 hat geschrieben: 19. Mär 2018, 09:13
Die Kosten, egal ob umlagefähig oder nicht - sind Werbungskosten, einzutragen...
Was wird aber dann in der Anlage V Seite Zeile 13: "Umlagen, verrechnet mit Erstattungen " eingetragen?

Gruß
Michael
Die Nebenkostenvorauszahlungen, die Ihnen Ihre Mieter bezahlt haben plus die im Veranlagungszeitraum von Mietern gezahlten Nebenkostennachzahlungen für frühere Jahre minus Nebenkostenerstattungen, die Sie im Veranlagungszeitraum an Mieter zurückgezahlt haben. In Zeile 13 befinden Sie sich noch im Einnahmenbereich, da kommen keine Kosten hin. In die Zeile 'Mieteinnahmen' kommen nur die Kaltmieten.
lucybijou11
Beiträge: 18
Registriert: 1. Jun 2014, 12:22

Re: Bewirtschaftungskosten Eigentumswohung

Beitrag von lucybijou11 »

Vielen Dank für die schnelle Hilfe.
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