Guten Tag zusammen,
ich besitze eine Eigentumswohnung, habe sie aber vermietet. Die ganze Verwaltung von den Wohnungen (verschiedene Eigentümer) übernimmt eine Wohnungseigentum-Verwaltung. Jedes Jahr bekommen die Eigentümer eine Einzelabrechnung.
Da kommen vor
1. Die umlagefähigen Kosten wie
a) Kanal/Niederschlagswasser
b) Aufzugsbetrieb
c) Müllbeseitigung
.
.
.
i) Kabelfernsehen
j) Sonstige Betriebskosten
2. Die nicht umlagefähigen Kosten wie
a) Verwaltungsgrundleistung
b) Verwaltungsmehrleistung
c) Bearbeitung Lohnsummen
d) Bankgebühren
e) Sonstiges
f) Zahlungsausfall ... (Eines Eigentümers)
3. Erträge
a) Gutschrift Zahlungsausfall ... (Eines Eigentümers)
Würde mich freuen, wenn mir Jemand sagen könnte, wo man die ganzen Sachen in der Anlage V eintragen muss.
Vielen vielen Dank.
Gruß
Bewirtschaftungskosten Eigentumswohung
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Re: Bewirtschaftungskosten Eigentumswohung
Hallo,
so schwierig ist das eigentlich nicht.
Die Kosten, egal ob umlagefähig oder nicht - sind Werbungskosten, einzutragen auf der 2. Seite der Anlage V, die Zeilen sind entsprechend beschriftet.
Du darfst das auch logisch zusammenfassen.
Die einzige Ausnahme ist die Rücklage (hattest du nicht aufgeführt, aber vielleicht hast du das nur weggelassen/vergessen); sowohl Zuführung als auch Entnahme haben in der Steuererklärung nichts zu suchen (die Rücklage ist quasi noch dein Geld).
Wurde diese Zahlung in den Vorjahren schon mal auf die anderen Eigentümer umgelegt (so wie unter f) weiter oben)?
Stefan
PS: Weißt du wie hoch die AfA ist? Das ist nämlich meist das größte Problem.
so schwierig ist das eigentlich nicht.
Die Kosten, egal ob umlagefähig oder nicht - sind Werbungskosten, einzutragen auf der 2. Seite der Anlage V, die Zeilen sind entsprechend beschriftet.
Du darfst das auch logisch zusammenfassen.
Die einzige Ausnahme ist die Rücklage (hattest du nicht aufgeführt, aber vielleicht hast du das nur weggelassen/vergessen); sowohl Zuführung als auch Entnahme haben in der Steuererklärung nichts zu suchen (die Rücklage ist quasi noch dein Geld).
Wie muss man sich das vorstellen?a) Gutschrift Zahlungsausfall ... (Eines Eigentümers)
Wurde diese Zahlung in den Vorjahren schon mal auf die anderen Eigentümer umgelegt (so wie unter f) weiter oben)?
Stefan
PS: Weißt du wie hoch die AfA ist? Das ist nämlich meist das größte Problem.
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Re: Bewirtschaftungskosten Eigentumswohung
Guten Morgen Stefan,
erstmal vielen Dank für Deine schnelle Antwort.
Gruß
Michael
erstmal vielen Dank für Deine schnelle Antwort.
Diese Zahlung wurde in den Vorjahren schon mal auf die anderen Eigentümer umgelegt.Gutschrift Zahlungsausfall ... (Eines Eigentümers)
Was wird aber dann in der Anlage V Seite Zeile 13: "Umlagen, verrechnet mit Erstattungen " eingetragen?Die Kosten, egal ob umlagefähig oder nicht - sind Werbungskosten, einzutragen...
Gruß
Michael
Re: Bewirtschaftungskosten Eigentumswohung
Die Nebenkostenvorauszahlungen, die Ihnen Ihre Mieter bezahlt haben plus die im Veranlagungszeitraum von Mietern gezahlten Nebenkostennachzahlungen für frühere Jahre minus Nebenkostenerstattungen, die Sie im Veranlagungszeitraum an Mieter zurückgezahlt haben. In Zeile 13 befinden Sie sich noch im Einnahmenbereich, da kommen keine Kosten hin. In die Zeile 'Mieteinnahmen' kommen nur die Kaltmieten.lucybijou11 hat geschrieben: ↑19. Mär 2018, 09:13Was wird aber dann in der Anlage V Seite Zeile 13: "Umlagen, verrechnet mit Erstattungen " eingetragen?Die Kosten, egal ob umlagefähig oder nicht - sind Werbungskosten, einzutragen...
Gruß
Michael
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Re: Bewirtschaftungskosten Eigentumswohung
Vielen Dank für die schnelle Hilfe.