Hallo,
von meinen Eltern habe ich eine Wohnung zum ortsüblichen Preis gekauft.
Gleichzeitig habe ich meinen Eltern ein lebenslanges Wohnrecht eingeräumt, welches auch im Grundbuch hinterlegt ist.
Das lebenslange Wohnrecht wurde nach Tabelle in Jahre umgerechnet.
Diese Jahre wurden mit der ortsüblichen Miete berechnet und der Kaufpreis um diesen Betrag reduziert.
Nun erhalte ich ja keine monatl. Miete, da diese ja bereits mit dem gezahlten Kaufpreis der Wohnung verrecht worden ist.
Wie ist dies steuerlich zu sehen? Muss ich in der Steuererklärung nun fiktive Mieteinkünfte eintragen?
Leider hab ich diesbezüglich keine Ahnung und wäre für jeden Tip sehr dankbar...
VG
Steuer123