Sehr geehrte Damen und Herren,
ich miete eine Wohnung mir einem Stellplatz. Im Mietvertrag wird die Miete für den Stellplatz mit einem monatlichem Betrag von 40 € genannt. Diesen Stellplatz habe ich für 50 € weitervermietet. Der Vermieter wurde informiert und hat zugestimmt.
Wie muss ich die Vermietung des Stellplatzes in der Steuererklärung angeben? Durch eine Recherche bin ich auf die Anlage V Vermietung und Verpachtung gestoßen. Welchen Betrag muss ich angeben und wo? Ich habe nach Abzug meiner Kosten 50 € - 40 € = 10 € pro Monat an ''Gewinn''.
Ich bitte um eine Antwort.
MfG
Untervermietung von Stellplatz
Re: Untervermietung von Stellplatz
Doppelt
Zuletzt geändert von Severina am 29. Jan 2018, 23:32, insgesamt 1-mal geändert.
Re: Untervermietung von Stellplatz
Zeile 16 Anlage V - 120 €, wenn der Stellplatz das ganze Jahr vermietet war.
Und auf einem Beiblatt erläutern, wie sich der Ertrag ergibt.
Und auf einem Beiblatt erläutern, wie sich der Ertrag ergibt.