Erhaltungsaufwendungen werden nur 5J. anerkannt!? Einspruch nachträglich möglich?
Verfasst: 1. Mai 2017, 11:52
Hallo zusammen,
bei der Steuererklärung meiner Eltern staunte ich nicht schlecht, dass ein riesiger Betrag an Erhaltungsaufwendungen nur bis einschließlich 2013 abziehbar waren. Die Sanierungskosten waren notwendig (Hausanstrich, Dachstuhlreparaturen, Fenster usw.). Es wurde hier wahrscheinlich eine Liebhaberrei und fehlende Gewinnabsicht unterstellt?
Frage:
- Kann man hier ggf. nachträglich nochmals für die aktuelle Steuererklärung einen Einspruch einlegen oder ist der Einspruch mit der Ablehnung aus den Vorjahren dauerhaft rechtskräftig?
- Es wurden über 50T€ Verluste aus Erträgen Vermietung und Verpachtung ausgewiesen. Warum werden diese weiterhin in der Erklärung ausgewiesen, wenn diese steuerlich unwirksam sind?
- Wie kann man solch eine Streichung zukünftig verhindern, da wieder ein Haus gekauft wurde und wieder große Sanierungskosten bevorstehen. Ist hier eine Stückelung oder Grenze zu beachten oder sinnvoll (Stückelung, 1J. Heizung, 2.J.Fenster,usw.)
Vielen Dank für eine kurze Erläuterung auf welcher Basis sich das Finanzamt hier für mich willkührlich eine Grenze von 5J. setzten kann, denn die Wohnungen sind ja schließlich vermietet und langfristig werden hier klar Gewinne erzielt!?
Gruß
Christian
bei der Steuererklärung meiner Eltern staunte ich nicht schlecht, dass ein riesiger Betrag an Erhaltungsaufwendungen nur bis einschließlich 2013 abziehbar waren. Die Sanierungskosten waren notwendig (Hausanstrich, Dachstuhlreparaturen, Fenster usw.). Es wurde hier wahrscheinlich eine Liebhaberrei und fehlende Gewinnabsicht unterstellt?
Frage:
- Kann man hier ggf. nachträglich nochmals für die aktuelle Steuererklärung einen Einspruch einlegen oder ist der Einspruch mit der Ablehnung aus den Vorjahren dauerhaft rechtskräftig?
- Es wurden über 50T€ Verluste aus Erträgen Vermietung und Verpachtung ausgewiesen. Warum werden diese weiterhin in der Erklärung ausgewiesen, wenn diese steuerlich unwirksam sind?
- Wie kann man solch eine Streichung zukünftig verhindern, da wieder ein Haus gekauft wurde und wieder große Sanierungskosten bevorstehen. Ist hier eine Stückelung oder Grenze zu beachten oder sinnvoll (Stückelung, 1J. Heizung, 2.J.Fenster,usw.)
Vielen Dank für eine kurze Erläuterung auf welcher Basis sich das Finanzamt hier für mich willkührlich eine Grenze von 5J. setzten kann, denn die Wohnungen sind ja schließlich vermietet und langfristig werden hier klar Gewinne erzielt!?
Gruß
Christian