Aufwendungen in Anlage V?

Ich hab da mal eine Frage zu ...
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amelaivancic
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Registriert: 17. Mär 2017, 14:01

Aufwendungen in Anlage V?

Beitrag von amelaivancic »

Guten Morgen liebe Community!

Habe vor kurzem wieder eine Wohnung gekauft. Ich vermiete jetzt drei Wohnungen. Leider sind alle meine Mieter etwas älter und haben eine konservative Art zu kommunizieren. Dies bedeutet, die Menschen haben keine eMail adresse oder fax. Alle Korrespondenz wird über Brief geführt (meistens Einschreiben). Privat nutze ich facebook, whatsapp oder schreibe schlicht eine eMail, um mit meinen Bekannten zu kommunizieren. Dafür habe ich ein Smartphone mit den entsprechenden Apps. Ich muss nun häufig mit einem Textverarbeitungsprogramm Briefe schreiben. Dies habe ich bei mir in der Dienststelle gemacht, da ich privat keinen PC habe...
Nun hat mir mein Vorgesetzter untersagt mit dem Firmen PC private Briefe zu schreiben. Nun möchte ich einen Laptop + Drucker kaufen sowie eine Lizenz für ein Textverarbeitungsprogramm (für ein Jahr) um diese Briefe an meine Mieter zu schreiben. Kann ich diese Anschaffung steuerlich absetzen (Preis für Laptop + Drucker und Lizenzgebühr für Textverarbeitung)? Was ist mit den Kosten für die Büromaterialien (Papier usw.)? Falls ja: Muss ja über mehrere Jahre abgeschrieben werden...da ich allerdings 3 Wohnungen habe und damit 3 Anlagen V ausfüllen muss, frage ich mich ob ich diese Abschreibungssumme mit den Bürokosten durch drei Teilen muss um es in die drei Anlagen V einzutragen? Oder suche ich mir eine Anlage V aus, wo ich dann alles eintrage? Und in welche Spalte dann?
Vielen Dank für die Ratschläge...
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