Hallo zusammen,
bin im Zusammenhang mit dem Thema "Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung" auf den Ausdruck "Vorbehaltsnießbraucher" gestoßen. Vielleicht kann mir jemand sagen, was dieser Ausdruck in diesem Zusammenhang zu bedeuten hat
Danke im Voraus
Lieselotte
Vorbehaltsnießbraucher
Re: Vorbehaltsnießbraucher
Guten Morgenm
dem Vorbehaltsnießbraucher sind aufgrund seines Nutzungsrechts die Mieteinnahmen als Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung zuzurechnen. Dies gilt auch dann, wenn er das Grundstück an den Eigentümer vermietet. Gleichzeitig ist er berechtigt, die Aufwendungen, die er aufgrund gesetzlicher oder vertraglicher Verpflichtung zu tragen hat, als Werbungskosten abzuziehen. Hier gelten die zum Zuwendungsnießbrauch getroffenen Regelungen entsprechend.
Gruss
dem Vorbehaltsnießbraucher sind aufgrund seines Nutzungsrechts die Mieteinnahmen als Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung zuzurechnen. Dies gilt auch dann, wenn er das Grundstück an den Eigentümer vermietet. Gleichzeitig ist er berechtigt, die Aufwendungen, die er aufgrund gesetzlicher oder vertraglicher Verpflichtung zu tragen hat, als Werbungskosten abzuziehen. Hier gelten die zum Zuwendungsnießbrauch getroffenen Regelungen entsprechend.
Gruss
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- Registriert: 23. Sep 2008, 15:54
Re: Vorbehaltsnießbraucher
Hallo taxwoman,
musste deine Antwort zweimal lesen, denke aber, dass ich es jetzt verstanden habe.
Diese Steuersprache ist wahrlich nicht "meins".
Danke vielmals
Lieselotte
musste deine Antwort zweimal lesen, denke aber, dass ich es jetzt verstanden habe.
Diese Steuersprache ist wahrlich nicht "meins".
Danke vielmals
Lieselotte
Re: Vorbehaltsnießbraucher
du hast recht! ich habe mir den Fachjargon angewöhnt!!!