Keine Werbungskosten für Immobilien Darlehen für Ehefrau

Ich hab da mal eine Frage zu ...
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Rother-R
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Registriert: 19. Jun 2009, 08:42

Keine Werbungskosten für Immobilien Darlehen für Ehefrau

Beitrag von Rother-R »

Hallo,
ich möchte gerne erfahren, ob es rechtens ist, dass das Finanzamt Aufwende, die für die Begleichung von Darlehenszinsen bzw. Erbringung sonstiger Leistungen anfal-len, nicht als Werbungskosten anrechnet. Begründung des Finanzamtes: Meine Ehe-frau (lebt in Gütergemeinschaft mit mir), die zu 50% als Darlehensnehmerin (Mfh) im Darlehensvertrag eingetragen ist, sei aber nicht als Eigentümerin im Grundbuch ein-getragen und somit können auch Aufwende nicht geltend gemacht werden.

Frage 1) s.o.
Frage 2) Kann ich die Aufwende (Darlehenszinsen) bei mir geltend machen?


Hintergrund:
Das Mehrfamilienhaus (vermietet, Mutter wohnt im Mfh zu ortüblicher Miete) steht in Leipzig (Baujahr 1908). Meine Mutter hat 1994 einen 50 % Anteil ihres Elternhauses nach der Zwangsenteignung rückübertragen bekommen. Die anderen 50% hat sie 1997 von der Leipziger Wohnungsbaugesellschaft LWB gekauft (170.000 DM). Dies konnte Sie nur mit der Auflage Wohnraum zu schaffen und den Wohnungsbestand zu sanieren. Im Jahr 1997 habe ich die 50% des Mfh von meiner Mutter übernom-men (geschenkt). Das Darlehen über 1,3 Mio DM zur Finanzierung des Kaufpreises und der Sanierungskosten wurde auf meine Mutter und mich bei der HVB abge-schlossen. Zum Zeitpunkt der Darlehensvergabe war meine Mutter Rentnerin, ich hatte ein Einkommen von ca. 40.000 DM pro Jahr und das Mfh wurde zu fast 100% finanziert (Eigenkapital waren die 50% des Mfh).
Zur Sicherung eines Darlehens für eine vermietete Immobilie wurde auf Empfehlung meiner Hausbank im Jahr 1998 Jahren eine Kapitallebensversicherung abgeschlos-sen. Diese ist für die Darlehenssicherung erforderlich. Mit dieser Kapitallebensversi-cherung soll das Darlehen nach Ablauf der Befristung abgelöst werden. Eine Tilgung fand bis 2007 nicht statt.
Nachdem meine Mutter als Darlehensnehmerin (Rentnerin seit 1997) für die Folge-darlehen nicht mehr akzeptiert wurde, hatte ich mich entschlossen weitere Anschluß-darlehen vollständig auf mich laufen zu lassen. Dies wurde von der HVB ebenfalls abgelehnt. Aus diesem Grund hat sich meine Frau entschlossen im Jahr 2007 als Darlehensnehmerin eintragen zu lassen.

Vielen Dank
Ralf
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