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Mobilheim - Anschaffungskosten steurl. absetzbar?

Verfasst: 19. Mai 2014, 18:35
von South
Hallo,

ich würde gerne wissen ob die Anschaffungskosten für ein Mobilheim (z.B.http://www.wohlwagen.de) auch mit 2,5%
absetzbar sind. Gibt es dazu schon ein Urteil?
Bei der Zweitwohnsteuer sind Mobilheime, Wohnwagen insofern sie länger als 6 Monate im Durchschnitt nicht
bewegt worden sind, einer Immobilie gleichgestellt. Ich vermute das diese Defintion dann übertragbar ist?

Vielen vielen lieben Dank!
South

Re: Mobilheim - Anschaffungskosten steurl. absetzbar?

Verfasst: 20. Mai 2014, 03:40
von muemmel
Ganz einfach - eine Immobilie können Sie bloß abschreiben, wenn Sie sie gewerblich nutzen. Für eine selbstbewohnte Immobilie gibt es keine Abschreibung. Und ein Mobilheim können Sie auch nur dann abschreiben, wenn Sie es nicht selbst nutzen, sondern vermieten. Und dann dürfen Sie es sogar mit 12,5 % im Jahr abschreiben, weil seine Nutzungsdauer gemäß der AfA-Tabelle 8 Jahre beträgt. Siehe hier: http://www.lexoffice.de/blog/abschreibu ... wohnwagen/

Re: Mobilheim - Anschaffungskosten steurl. absetzbar?

Verfasst: 20. Mai 2014, 08:19
von Bachstelze
Hallo,
interessantes Thema. Reicht es zur Abschreibung , wenn ich das Mobil nur 3 Monate im Jahr vermiete oder darf ich es gar nicht privat nutzen?
Grüße
Bachstelze

Re: Mobilheim - Anschaffungskosten steurl. absetzbar?

Verfasst: 20. Mai 2014, 11:11
von South
Hallo muemmel,

danke für die schnelle Antwort. Das mobilehome sollte selbstverständlich vermietet werden (gewerblich, ganze Jahr, keine private Nutzung). Das hätte ich aber zum besseren Verständnis mal dahin schreiben sollen ;)
Und vielen Dank auch für die Afa Tabelle, die hab ich gesucht.

Zur Frage:
Da kriegst du sicherlich noch Antworten von den Profis, aber ich denke es gelten die gleichen Bedingungen wie bei
Ferienhäusern - google einfach mal. So grob kann ich dir sagen das diese, wenn man die abschreiben möchten, zur
Gewinnerzielung dienen sollen, somit ist es m.A. grundsätzlich nicht möglich nur 3 Monate im Jahr zu vermieten.
Eine geringe Selbstnutzung, zB wenn die Immobilie bzw. Mobile nicht vermietet wurde für den Zeitraum, ist, glaube ich
wieder möglich. Das Finanzamt schaut m.A. auch eben erst dann besoders hin wenn die Aufwendungen, die du geltend machst, deinen Gewinn übersteigen...vor allem auf Dauer, da fragt sich das FA dann, ob du es nicht eben doch mehr
privat nutzen möchtest oder es eben nur als Steuersparmodell nutzt - Stichwort: Idee des nachhaltigen Gewinnes.