Beamte und Mieteinnahmen

Ich hab da mal eine Frage zu ...
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kunibert
Beiträge: 1
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Beamte und Mieteinnahmen

Beitrag von kunibert »

Hallo

Ich habe eine Frage zur Versteuerung von MIeteinnahmen bei Beamten (lehrern).
Ich ging davon aus, dass Erwerbseinkommen und Mieteinnahmen separat !!! veranlagt werden und somit auch ein verbeamteter Lehrer von hohen Steuersätzen der einkommenssteuer bei (Entsprechend Hohen) mieteinnahmen betroffen sein kann.
Ist dem so? Alles andere wäre doch im Hinblick auf die steuergerechtigkeit höchst ungerecht!!!

Ein kleines , einfaches, vereinfachtes Bsp:

lehrer . 40 K netto...brutto 50 K....mieteinnahmen 50 K.....bei gleicher steuer von 20 %... (also gemeinsamer Besteuerung beider einkommen nach dem Satz der EKST auf Erwerbseinkommen)

insgesamt 100 K * 0.2 = 80 K netto

bei einer spaltung der éinkommen..: 40 K netto aus arbeit und aus mieten : 50 K * 0.58 = 29 K... ergo insgesamt: .69 K



nun die alternative eines arztes mit gleichem Einkommensniveau:

netto 40 K brutto..ca. 80 K..mit gleichen Mieteinnahmen von 50 K ..insgesamt 130 K *0.58 = 75 K
Galler_Klaus
Beiträge: 3
Registriert: 21. Dez 2018, 20:23

Re: Beamte und Mieteinnahmen

Beitrag von Galler_Klaus »

Hallo,

ich bin neu hier und würde den Beitrag gerne hoch holen, da ich momentan in genau dieser Situation stecke.

Vielleich kann mir ja wer helfen?

Herzlichen Dank und viele Grüße an alle im Forum!

G. Klaus
schlauelia
Beiträge: 2079
Registriert: 19. Jul 2011, 19:54

Re: Beamte und Mieteinnahmen

Beitrag von schlauelia »

alle Jahreseinkünfte werden in einer Jahreserklärung zusammengefasst!

Helfen kann jeder Steuerberater oder ein Selobtstudium der Facliteratur.

Lia
reckoner
Beiträge: 1038
Registriert: 21. Jun 2017, 00:21

Re: Beamte und Mieteinnahmen

Beitrag von reckoner »

Hallo,
da ich momentan in genau dieser Situation stecke.
In welcher Situation?

Der alte Beitrag ist ja so wirr ... , worauf genau beziehst du dich?

Stefan
Severina
Beiträge: 1281
Registriert: 3. Dez 2017, 23:48

Re: Beamte und Mieteinnahmen

Beitrag von Severina »

Galler_Klaus hat geschrieben: 21. Dez 2018, 20:39 Hallo,

ich bin neu hier und würde den Beitrag gerne hoch holen, da ich momentan in genau dieser Situation stecke.

Vielleich kann mir ja wer helfen?

Herzlichen Dank und viele Grüße an alle im Forum!

G. Klaus
Ich verstehe den alten Beitrag zwar nicht im Geringsten, aber bei der Besteuerung von Beamten und Ärzten besteht bezüglich der Summe der Einkünfte kein Unterschied.

Zuerst werden ALLE Einkünfte einzeln ermittelt, dann aber IMMER alle zusammengerechnet. Nach Abzug von Sonderausgaben etc. (<= das ist jetzt STARK vereinfacht
:-) ) bleibt das zu versteuernde Einkommen übrig und dessen Höhe bestimmt die Höhe des anzuwendenden Steuersatzes.
Die Steuer, die über die Lohnsteuer hinaus auf die nicht der Lohnsteuer unterliegenden Einkünfte anfällt, zahlt man im ersten Jahr komplett nach, ab dem Bescheid werden vierteljährlich zu leistende Vorauszahlungen festgesetzt. Will man die erste Zahlung in einer Summe vermeiden, so teilt man dem Finanzamt VORHER mit, dass weitere Einkünfte anfallen u.in welcher voraussichtlichen Höhe, dann werden gleich Vorauszahlungen festgesetzt.
Galler_Klaus
Beiträge: 3
Registriert: 21. Dez 2018, 20:23

Re: Beamte und Mieteinnahmen

Beitrag von Galler_Klaus »

Severina hat geschrieben: 22. Dez 2018, 09:25
Galler_Klaus hat geschrieben: 21. Dez 2018, 20:39 Hallo,

ich bin neu hier und würde den Beitrag gerne hoch holen, da ich momentan in genau dieser Situation stecke.

Vielleich kann mir ja wer helfen?

Herzlichen Dank und viele Grüße an alle im Forum!

G. Klaus
Ich verstehe den alten Beitrag zwar nicht im Geringsten, aber bei der Besteuerung von Beamten und Ärzten besteht bezüglich der Summe der Einkünfte kein Unterschied.

Zuerst werden ALLE Einkünfte einzeln ermittelt, dann aber IMMER alle zusammengerechnet. Nach Abzug von Sonderausgaben etc. (<= das ist jetzt STARK vereinfacht
:-) ) bleibt das zu versteuernde Einkommen übrig und dessen Höhe bestimmt die Höhe des anzuwendenden Steuersatzes.
Die Steuer, die über die Lohnsteuer hinaus auf die nicht der Lohnsteuer unterliegenden Einkünfte anfällt, zahlt man im ersten Jahr komplett nach, ab dem Bescheid werden vierteljährlich zu leistende Vorauszahlungen festgesetzt. Will man die erste Zahlung in einer Summe vermeiden, so teilt man dem Finanzamt VORHER mit, dass weitere Einkünfte anfallen u.in welcher voraussichtlichen Höhe, dann werden gleich Vorauszahlungen festgesetzt.
Hallo,

danke an alle erstmal für die Antworten. Meine Frage wurde grob im zitierten Beitrag von Serverina bereits beantwortet. Was sich mit meinem Einkommensteuerbescheid für 2017 deckt. Allerdings will ich diese Vorgehensweise nicht wirklich verstehen.

Zu meinem Fall: Ich habe im September 2017 das Referendariat für das Lehramt an beruflichen Schulen angetreten, weshalb ich zum ersten mal in meiner Steuererklärung Einkünfte aus nichtselbstständiger Tätigkeit angegeben habe.

Mein zu versteuerndes Einkommen für 2017 setzt sich wie folgt zusammen:

Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung: 58.674 Euro
Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit: 862 Euro
- Sonderausgaben: 2952 Euro
Gesamt: 56.584 Euro

Die Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit setzen sich dabei wie folgt zusammen:

Bruttoarbeitslohn: 5.351 Euro
- Werbungsk.: 4.489 Euro
= Einkünfte: 862 Euro

Zu entrichtende Einkommensteuer ist dementsprechend 15.289,00 € wovon die 279,00 € die bereits vom Lohn abgezogen wurden berücksichtigt werden. Folglich: 15.010,00 €

Folgendes entzieht sich nun meinem Verständnis:

Die 5.351 € wurden bereits mit 279,00 € versteuert. Nun werden die 862,00 € des Bruttarbeitslohns, die nicht durch Werbungskosten abgedeckt sind nochmals versteuert (mit meinem eigentlichen, natürlich wesentlich höheren Steuersatz als der den ich als Beamter habe).

Folglich wird auch für meine Einkünfte aus nichtselbstständiger Tätigkeit, aufgrund meiner Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung, immer mein persönlicher Steuersatz herangezogen und nicht mein "Beamtensteuersatz". Ist das richtig? Oder gibt es Möglichkeiten dies zu umgehen?

Ich hoffe das ist nun verständlich...

Herzlichen Dank im Voraus!

G. Klaus
schlauelia
Beiträge: 2079
Registriert: 19. Jul 2011, 19:54

Re: Beamte und Mieteinnahmen

Beitrag von schlauelia »

es gibt keinen Beamtensteuersatz - Steuersatz ist für alle gleich.

Alle Einkünfte werden addiert und der Gesamtbetrag versteuert; durch Progression steigt der Durchschnittssteuersatz und daher die hohe Nachzahlung!

Gehen Sie mal zu einem Stb und lassen sich das erklären - hoffentlich haben Sie 2017 nicht nur die Einnahmen aus Vermietung angegeben sondern aus die Ausgaben abgezogen.

Lia
reckoner
Beiträge: 1038
Registriert: 21. Jun 2017, 00:21

Re: Beamte und Mieteinnahmen

Beitrag von reckoner »

Hallo,
Nun werden die 862,00 € des Bruttarbeitslohns, die nicht durch Werbungskosten abgedeckt sind nochmals versteuert
Nein, nicht nochmals, sondern erstmals. Die 279 Euro waren eine Vorauszahlung, und wurden ja wieder gut geschrieben (sprich verrechnet).

Stefan
Galler_Klaus
Beiträge: 3
Registriert: 21. Dez 2018, 20:23

Re: Beamte und Mieteinnahmen

Beitrag von Galler_Klaus »

schlauelia hat geschrieben: es gibt keinen Beamtensteuersatz - Steuersatz ist für alle gleich.

Alle Einkünfte werden addiert und der Gesamtbetrag versteuert; durch Progression steigt der Durchschnittssteuersatz und daher die hohe Nachzahlung!

Gehen Sie mal zu einem Stb und lassen sich das erklären - hoffentlich haben Sie 2017 nicht nur die Einnahmen aus Vermietung angegeben sondern aus die Ausgaben abgezogen.

Lia
Das habe ich natürlich. Ich dachte ich wäre mit meinen Einkünften aus nichtselbstständiger Tätigkeit steuerbegünstigt, hier liegt der Hund begraben. Vielen Dank!
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