Festsetzung, Einspruch über Anteil der Kosten 50/50????

Ich hab da mal eine Frage zu ...
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Hanni
Beiträge: 1
Registriert: 20. Apr 2011, 17:03

Festsetzung, Einspruch über Anteil der Kosten 50/50????

Beitrag von Hanni »

Hallo,

ich hab mal ein paar Fragen zur Festsetzung:
Ich habe mit meinem Ex zusammen ein Haus, wo eine Wohnung davon vermietet wird.
Dem entsprechend habe ich die letzten Jahre immer eine Festsetzung für uns gemacht. Da wir im Moment noch mehr Kosten als Gewinn haben, hatte ich immer eine 50/50 Anteilaufteilung.
Leider will mir mein Ex für 2010 die Unterlagen nicht aushändigen, so das ich die Festsetzung nicht selber machen kann, sonder will die Unterlagen einem Steuerbüro geben.

Der Sachverhalt ist im Moment so, das er alle Kosten für das Haus trägt, selber im Haus wohnt und die Mieteinnahmen bekommen. Wenn er jetzt die Unterlagen dem Steuerbüro gibt, befürchte ich das diese denken „ok, er hat die Kosten, als bekommt er auch 100% Erstattung und die Miteigentümerin 0%“
Ich sehe das aber so: Ich hab meine Lebensversicherung bei der Bank hinterlegt und trage somit immer ein Risiko wenn mal eine Insolvenz drohen sollte. Ich verzichte auf die Mieteinnahmen die mir ja nun zu 50% zustehen würden. Dann wohne ich selber nicht im Haus, er aber was irgend ein „Nies-Recht“ wäre, wie auch immer.

Soooooo….. das zur Voraberklärung, jetzt kommen wir zur Steuer:
1.
Weiß jemand, ob ich dann Einspruch gegen den Steuerbescheid vom Steuerbüro machen kann wenn die nicht die 50/50 Aufteilung haben?
2.
Wenn ich auf meinen 50% Verlustanteil verzichte, könnte es mir dann passieren, das wenn in ein paar Jahren ein Gewinn aus der Vermietung entsteht, das dann das Steuerbüro einfach wieder 50/50 macht und ich habe keine Rechtliche Handhabe und muss den Gewinn schlucken obwohl ich gar keine Einnahme habe und vorher auf den Verlust verzichtet habe????? (Klar, würde ich sofort auf 50% bestehen, wäre das ja nur Gerecht, aber nicht das die bei Verlust 0% machen und beim Gewinn 50%. Würde ich zu mindestens sehr unfair finden) Ich weiß das wir rechtlich, solang wir beide im Grundbuch stehen, automatisch ein GbR haben die erst aufgelöst ist, wenn einer aus dem Grundbuch geht (was ja erst möglich ist, wenn das Bankdarlehn weg ist)

Ich hoffe mir kann jemand helfen! Da ich nicht weiß, wie ich mich verhalten soll, wenn das Steuerbüro so reagiert, wie ich vermute. :?

Vorab vielen Dank!!

Hanni
schlauelia
Beiträge: 2079
Registriert: 19. Jul 2011, 19:54

Re: Festsetzung, Einspruch über Anteil der Kosten 50/50????

Beitrag von schlauelia »

eine Steuererklärung für das vermietete Haus müssen Sie doch auch unterschreiben - und dann sehen Sie doch die Aufteilung - und wenn Sie damit nicht einverstanden sind, unterschreiben Sie nicht!

Ansonsten sind das hier eher Scheidungs-Trennungs-Streitigkeiten, die über einen Anwalt zu lösen sind!

Lia
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