Sporadische Vermietung einer Einliegerwohnung- Steuern und Aufwendungen gegenrechnen.

Ich hab da mal eine Frage zu ...
Antworten
timoc
Beiträge: 1
Registriert: 8. Jun 2020, 20:46

Sporadische Vermietung einer Einliegerwohnung- Steuern und Aufwendungen gegenrechnen.

Beitrag von timoc »

Hallo,

ich habe in meinem selbst genutzten Haus eine separate komplett möblierte Einliegerwohnung. Da ich zum ersten mal die Wohnung ab und zu über Booking.com vermietet habe muss ich ja Steuern zahlen. Der Anteil der Wohnfläche der Wohnung beträgt 30% von der Gesamtwohnfläche. Alle Unkosten sind inklusive. Vermietet wurde die Wohnung vielleicht 50 Tage im Jahr. Sporadisch wird die Wohnung auch für Familie und Freunde genutzt.
Für das Haus muss ich monatlich noch einen Kredit abzahlen.

Ein paar Fragen habe ich dazu:


1.) Kann ich die Zinsen auch bei einer solchen Vermietung anteilig umlegen?

2.) Strom, Wasser, Versicherung usw - kann ich das ebenfalls anrechnen?

3.) Der Gebäudewert - ich weiß ihn nicht, da das Haus in Eigenregie komplett saniert wurde. Ist auch hier etwas anrechenbar?

4.) Anschaffungen für die Wohnung, wie Waschmaschiene, Trockner usw. Kann ich sowas absetzen?


Ich will das alles möglichst einfach halten.


Muss ich sonst noch etwas beachten?

Dankeschön :)
taxpert
Beiträge: 798
Registriert: 19. Jun 2017, 14:51

Re: Sporadische Vermietung einer Einliegerwohnung- Steuern und Aufwendungen gegenrechnen.

Beitrag von taxpert »

Im ersten Jahr empfiehlt sich IMMER der Weg zum StB!

Frage 1-4: grundsätzlich ja!

Abschreibung:
Das Grundstück wurde ja irgendwann gekauft. Die ursprünglichen Anschaffungskosten, aufgeteilt auf Grund und Boden und Gebäude, können soweit sie auf das Gebäude entfallen mit 2% als AfA angesetzt werden.

Abschreibung, Zinsen, laufende Kosten können dann anteilig für den vermieteten Teil angesetzt werden. Wegen der teilweisen Eigennutzung ist dieser Anteil aber nochmal aufzuteilen. Die Leerstandszeiten gehören gemäß BMF-Schreiben vom 08.10.2004, Rz.17, hier zu den eigennutzten Zeiten, so dass hier also nur 50/365 der Kosten als Wk geltend gemacht werden können.

taxpert
"I'm the taxman and you are working for no one but me!

Taxman, The Beatles, Album Revolver
Antworten