ich habe da einige fragen bezüglich das absetzen von kosten bei einer ferienwohnung
wir haben bei uns am haus schon seit einigen jahren eine ferienwohnung die wir im jahr mehrere monate vermieten....nun haben wir diese renoviert und um 1 zimmer erweitert, d.h. von unseren haupthaus 1 zimmer zu der FW dazugenommen...die renovierung haben wir in eigenregie gemacht.
es wurden die böden erneuert, die wände neu tapeziert und zum teil neue möbel gekauft.
wie kann ich das nun bei meiner steuererklärung absetzen?
der gesamtbetrag von 2019 beläuft sich auf ca. 6.700,--€
in diesem betrag sind folgende posten enthalten:
-anschaffung von möbeln, kein teil über 800,--€
-material für böden, rechnungsbetrag ca. um die 2.000,--€
-elektrogeräte wie z.nsp. ein trockner, 550,--€
-kleinteile....wie neues geschirr usw.
-laufende Dinge wie toilettenpapier usw.
muss ich das alles unter erhaltungsaufwendungen eintragen oder kommen solche dinge wie Putzmittel, Toilettenpapier, Spüli....was ja laufende kosten in der FEWO sind unter eine andere Rubrik?
Ich wäre sehr froh wenn mir jemand weiter helfen könnte...
VG Tanne