Ich habe gerade eine Wohnung gekauft und bin jetzt dabei diese komplett zu renovieren.
Ich habe erstmal vor diese befristet zu vermieten und dann später selber einzuziehen.
Ich würde in den ersten 3 Jahren die Renovierungskosten als Werbungskosten (15% des Kaufpreises des Gebäudes) steuerlich gelten machen.
Ist das auch möglich, wenn ich die Wohnung nur 1 oder 2 Jahre vermiete und dann selber einziehe?
Wäre super, wenn mir das kurz jemand beantworten könnte.
Dank und LG
Renovierungskosten von der Steuer absetzen bei Vermietung unter 3 Jahren
Re: Renovierungskosten von der Steuer absetzen bei Vermietung unter 3 Jahren
Kann mir hier niemand helfen?
Re: Renovierungskosten von der Steuer absetzen bei Vermietung unter 3 Jahren
Die Frage kann man anhand der vorliegenden Angabven einfach nicht beantworten. Wenn bei einer befristeten Vermietung bereits absehbar ist, dass keine Überschüsse erzielt werden können, liegen keine steuerlich relevanten Verluste vor, die mit anderen Einkünften verrechnet werden können.
Re: Renovierungskosten von der Steuer absetzen bei Vermietung unter 3 Jahren
Ich empfehle hierzu die Lektüre des BMF-Schreibens vom 8.10.2004, hier Rz.5-10.
taxpert
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Taxman, The Beatles, Album Revolver
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