Wohnung als Paar gekauft, nicht verheiratet ...

Ich hab da mal eine Frage zu ...
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Lollo
Beiträge: 4
Registriert: 27. Jan 2020, 13:46

Wohnung als Paar gekauft, nicht verheiratet ...

Beitrag von Lollo »

Hallo liebe Steuerfüchse,
ich hab da mal ne Frage: Wir (Paar, nicht verheiratet) haben uns 2019 eine Eigentumswohnung gekauft. Die Wohnung ist vermietet und das soll auch so bleiben.
Bisher habe ich unsere Einkommensteuer immer mit dem WISO Programm selbst erstellt. Nun kommt aber der Posten "Eigentum/Immobilie" dazu und ich frage mich, wie ich die Angaben mache. Kaufpreis, Grunderwerb, Mieteinnahmen, etc. geht ja immer durch zwei. Jeder von uns trägt die Hälfte. Gebe ich dann bei der EInkommensteuer auch nur die Hälfte an? Kann ich mir nicht vorstellen ... Wie mache ich das?
Oder gibt man dort irgendwo an, dass man die Wohnung als Paar gekauft hat und es wird automatisch berechnet?
Ich freue mich auf Antworten (bitte keine Fachsimpelei ;-) - ich brauche Tipps für Steuerdummies ;-))))) DANKE!
reckoner
Beiträge: 1021
Registriert: 21. Jun 2017, 00:21

Re: Wohnung als Paar gekauft, nicht verheiratet ...

Beitrag von reckoner »

Hallo,

ihr müsst zusätzlich eine Erklärung zur gesonderte Feststellung abgeben (das ist quasi eine eigene Steuererklärung der Immobilie).

Stefan
Severina
Beiträge: 1245
Registriert: 3. Dez 2017, 23:48

Re: Wohnung als Paar gekauft, nicht verheiratet ...

Beitrag von Severina »

Nicht ganz richtig, sorry.

Es ist die Erklärung zur gesonderten und einheitlichen Feststellung - mit dieser werden die Einkünfte aus einer gemeinsamen Einkunftsquelle ermittelt und auf die Beteiligten verteilt.

(EIne gesonderte Feststellung gibt ein Unternehmer beim Bezriebssitzfinanzamt ab, wenn er im Bezirk eines anderen Finanzamtes wohnt und daher dort seine Einkommensteuererklärung abgibt.)

@TE: In der EGF werden die persönlichen Daten der beiden Beteiligten eingetragen, dann in einer Anlage V die Einkünfte aus der ETW ermittelt und diese dann auf die beiden Beteiligten verteilt - je nachdem unter Abzug von Werbungskosten, die unterschiedlich verteilt sind (z.B. Zinsen, wenn nur einer ein Darlehen für seinen Anteil aufgenommen hätte).

Das Ergebnis wird dann in den persönlichen ESt-Erklärungen jeweils ebenfalls in einer Anlage V unter "Anteile an Einkünften" eingetragen.

Sollten Sie in der Zukunft heiraten, braucht es das nicht mehr.
Zuletzt geändert von Severina am 27. Jan 2020, 21:39, insgesamt 1-mal geändert.
reckoner
Beiträge: 1021
Registriert: 21. Jun 2017, 00:21

Re: Wohnung als Paar gekauft, nicht verheiratet ...

Beitrag von reckoner »

Hallo,

ja ja, du hast recht, ich hatte das abgekürzt und bin damit leider in einer anderen Schublade gelandet. Sorry.

Stefan
Lollo
Beiträge: 4
Registriert: 27. Jan 2020, 13:46

Re: Wohnung als Paar gekauft, nicht verheiratet ...

Beitrag von Lollo »

Ganz lieben Dank für die Antworten. Ich glaube, es bringt mir etwas Licht ins Dunkle ;-) Wissen Sie zufällig, ob dieser Part auch in der WISO Steuererklärung abgefragt wird oder kann ein Online-Programm das nicht? Also noch mal für mich; wenn ich die Einkommensteuerklärung machte, brauche ich jeweils die Anlage "zur gesonderten und einheitlichen Feststellung oder wird diese einmalig für uns beide ausgefüllt? Und dieses "Ergebnis" sozusagen kommt in die Anlage "V" ?
DANKE DANKE DANKE!
Severina
Beiträge: 1245
Registriert: 3. Dez 2017, 23:48

Re: Wohnung als Paar gekauft, nicht verheiratet ...

Beitrag von Severina »

Das ist keine Anlage zur Einkommensteuererklärung - wie Stefan schon sagte, das ist eine eigene, von der ESt-Erklärung unabhängige Erklärung, die Sie für alle Jahre abgeben müssen, in denen Sie nicht verheiratet sind.

Ob das mit Wiso geht, weiß ich nicht, mit Elster geht es.
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