Kauf in 2019 Zahlung 2020 Absetzen Notar und Grunderwerbssteuer

Ich hab da mal eine Frage zu ...
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karlchristoph
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Kauf in 2019 Zahlung 2020 Absetzen Notar und Grunderwerbssteuer

Beitrag von karlchristoph »

Hallo,

ich habe mir eine Whg. in 2019 gekauft und bereits folgende Positionen in 2019 bezahlt:

-Grunderwerbssteuer
-Notar
-Grundbuchvormerkung

Im Juni 2020 werde ich den Kaufpreis der Whg an den aktuellen Eigentümer bezahlen und diese dann vermieten.

Nach dem VErursachungsprinzip müsste ich die bereits getätigten Ausgaben in 2019 absetzen können. In meiner Steuersoftware benötige ich aber immer eine Grundbuchinformation. Diese habe ich aber natürlich erst bei Eintragung ins Grundbuch. Wie seht Ihr diesen Sachverhalt?

Vielen Dank und beste Grüße
Christoph
Severina
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Re: Kauf in 2019 Zahlung 2020 Absetzen Notar und Grunderwerbssteuer

Beitrag von Severina »

Die genannten Kosten sind Bestandteil der Anschaffungskosten der Eigentumswohnung, das gilt natürlich auch für den Kaufpreis. Die Gesamt-Anschaffungskosten sind aufzuteilen in den Anteil für den Grund und Boden einerseits und für die Wohnung andererseits.

Letzterer kann dann über 50 Jahre abgeschrieben werden, eine direkte Absetzung ist nicht möglich.

(PS: Was Sie meinen ist wohl das Abflussprinzip.)
taxpert
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Re: Kauf in 2019 Zahlung 2020 Absetzen Notar und Grunderwerbssteuer

Beitrag von taxpert »

Severina hat geschrieben:Letzterer kann dann über 50 Jahre abgeschrieben werden,
... und AfA kann ab "Lieferung" geltend gemacht werden, was mit Übergang Nutzen, Lasten und Gefahr geschieht. Dazu sollte etwas im Kaufvertrag stehen!
karlchristoph hat geschrieben: -Notar
-Grundbuchvormerkung
Soweit es sich hierbei jedoch nicht um Kosten für den Kaufvertrag, sondern um die Bestellung der einer Grundschuld handelt, stellen diese Kosten sofort abziehbare Finanzierungskosten in 2019 dar, auch wenn noch keine Einnahmen erzielt werden.

taxpert
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karlchristoph
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Re: Kauf in 2019 Zahlung 2020 Absetzen Notar und Grunderwerbssteuer

Beitrag von karlchristoph »

Hallo zusammen,

vielen Dank für die schnellen Antworten. Leider scheine ich meine Frage nicht gut formuliert zu haben.

Ich möchte wissen, ob ich im Steuerjahr 2019 bereits etwas ansetzen kann oder alles erst im Steuerjahr 2020 (ACHTUNG mir ist natürlich bewusst, dass alles immer nur auf die AfA bezogen ist) Also bitte nicht weiter auf Abschreibungsdauer eingehen.

Ich möchte nur wissen, ob ich bereits etwas im Steuerjahr 2019 absetzen kann? Bitte auch mit § belegen, solltet ihr etwas hierzu wissen.
PS: Was Sie meinen ist wohl das Abflussprinzip.
@Severina. Sehr guter Punkt. DAs Abflussprinzip trifft es. Der Abfluss war ja im Jahr 2019...

Vielen Dank
Tom998
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Registriert: 30. Aug 2019, 07:51

Re: Kauf in 2019 Zahlung 2020 Absetzen Notar und Grunderwerbssteuer

Beitrag von Tom998 »

Ich möchte wissen, ob ich im Steuerjahr 2019 bereits etwas ansetzen kann oder alles erst im Steuerjahr 2020 (ACHTUNG mir ist natürlich bewusst, dass alles immer nur auf die AfA bezogen ist) Also bitte nicht weiter auf Abschreibungsdauer eingehen.
Die Frage wurde doch schon beantwortet. AfA erfolgt ab Übergang Nutzen und Lasten.
karlchristoph
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Re: Kauf in 2019 Zahlung 2020 Absetzen Notar und Grunderwerbssteuer

Beitrag von karlchristoph »

Haben Sie dazu eventuell die genaue Begründung anhand des Steuergesetzes? Weil das ja gegen das Abflussprinzip verstoßen würde bin ich hier etwas skeptisch
taxpert
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Registriert: 19. Jun 2017, 14:51

Re: Kauf in 2019 Zahlung 2020 Absetzen Notar und Grunderwerbssteuer

Beitrag von taxpert »

karlchristoph hat geschrieben: 26. Jan 2020, 16:43 Haben Sie dazu eventuell die genaue Begründung anhand des Steuergesetzes? Weil das ja gegen das Abflussprinzip verstoßen würde bin ich hier etwas skeptisch
§9 Abs.1 Nr. 7 EStG i.V.m. §6 Abs.1 Nr.1 EStG i.V.m. §255 Abs.1 HGB.

taxpert
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karlchristoph
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Re: Kauf in 2019 Zahlung 2020 Absetzen Notar und Grunderwerbssteuer

Beitrag von karlchristoph »

Hallo,

vielen Dank! Leider kann ich meinen Sachverhalt aus den genannten Gesetzestexten nicht herauslesen. Wenn man diese wörtlich nimmt, gehört diese Ausgabe eben nicht zu den Anschaffungskosten, da diese noch nicht existent sind (im Jahr 2019).

Außerdem greift für die Grunderwerbssteuer wohl der §9 Abs.1 Nr. 2 EStG.

Die Aussage in diesem Forum ist also: In 2019 lässt sich nichts ansetzen aber dann ab 2020 die Abflüsse aus 2019. Das verstößt gegen das Abflussprinzip!? Habt ihr hierfür eine Erklärung?

Viele Grüße
CK
taxpert
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Re: Kauf in 2019 Zahlung 2020 Absetzen Notar und Grunderwerbssteuer

Beitrag von taxpert »

Und den in 2020 gezahlten Kaufpreis wollen Sie dann auch komplett in 2020 geltend machen? Alles andere würde ja auch gegen das Zu-/Abflussprinzip verstoßen!

Wenn Sie den Antworten hier im Forum nicht trauen, sollten Sie sich vielleicht besser an einen Steuerberater wenden!

taxpert, von der dunklen Seite der Macht
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Severina
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Re: Kauf in 2019 Zahlung 2020 Absetzen Notar und Grunderwerbssteuer

Beitrag von Severina »

karlchristoph hat geschrieben: 2. Feb 2020, 19:52 Hallo,

vielen Dank! Leider kann ich meinen Sachverhalt aus den genannten Gesetzestexten nicht herauslesen. Wenn man diese wörtlich nimmt, gehört diese Ausgabe eben nicht zu den Anschaffungskosten, da diese noch nicht existent sind (im Jahr 2019).
Natürlich sind die existent - Sie haben doch in 2019 den Vertrag geschlossen und damit steht fest, dass Sie den Kaufpreis schulden.

Sie konstruieren sich da ein vermeintliches Steuersparmodell zurecht, das aber schlicht falsch ist.
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