Kostenbeteiligung an Miete = Einkommen ?

Ich hab da mal eine Frage zu ...
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Shreck
Beiträge: 3
Registriert: 5. Jan 2020, 10:01

Kostenbeteiligung an Miete = Einkommen ?

Beitrag von Shreck »

Frau A mietet ein großes Haus und bewohnt es mit Ehemann und Kind.

2 Zimmer stehen leer.

Der Bruder ( B ) von Frau A zieht in das Haus ein und bewohnt die 2 Zimmer. Benutzt das Bad und die Garage mit.

Die Wäsche erledigt Frau A für ihn und B isst auch bei allen Mahlzeiten mit.

Es gibt keinen Untermietvertrag , der Vermieter hat das Anmeldeformular unterschrieben, verlangt aber auch keine Miete von B oder höhere Miete von A.

B möchte sich aus Dankbarkeit dafür, dass er bei seiner Schwester wohnen darf erkenntlich zeigen und beteiligt sich mit einer monatlichen Zahlung an den Kosten die er " verursacht".

Diese Kosten gibt A nicht bei ihrer Steuererklärung an , weil sie überhaupt nicht geahnt hat, dass dieses Geld ein EINKOMMEN darstellen könnte.

Ein Bekannter hat sie nun darauf hingewiesen, dass die Zahlung ihres Bruders ein zu versteuerndes Einkommen darstellt.


Fragen :

Hat der Bekannte recht?

Wenn " JA " , wie kann A dem Finanzamt glaubhaft machen, dass das nicht-angeben des Geldes keine Absicht war, sondern Unwissen ( <---- schützt vor Strafe nicht )

Seit 2 Jahren wohnt B bei A . Dürfte A dann die nicht gemachten Angaben korrigieren und eventuelle Steuern ( ohne Konsequenzen ) nachzahlen, oder würde die Sache als Steuerhinterziehung verfolgt?


Falls der Bekannte nicht recht hat , und die Zahlung des Bruders steuerfrei ist , muss man sie ( in Zukunft ) trotzdem im Steuerbescheid angeben ?
Severina
Beiträge: 1246
Registriert: 3. Dez 2017, 23:48

Re: Kostenbeteiligung an Miete = Einkommen ?

Beitrag von Severina »

Natürlich sind das Mieteinnahmen. Die MietEINKÜNFTE
werden aber ermittelt, indem man einerseits die Einnahmen und andererseits die Werbungskosten ermittelt und daraus den Saldo bildet.

Dazu gehört neben den anteiligen Verbrauchskosten (Strom, Wasser, Nebenkosten halt) auch die auf die vom Bruder genutzten Räume entfallende Miete.

Es kommt also darauf an, wie viel Miete der Bruder tatsächlich zahlt und wie hoch die auf ihn entfallenden Werbungskosten sind, ob da ein zu versteuernde Überschuss übrig bleibt.
Shreck
Beiträge: 3
Registriert: 5. Jan 2020, 10:01

Re: Kostenbeteiligung an Miete = Einkommen ?

Beitrag von Shreck »

Danke für die schnelle Antwort.

Und wie sieht es aus mit anzeigen der 2 Jahre, wo das Angeben der Einkünfte " vergessen " wurde ?
muemmel
Beiträge: 4826
Registriert: 7. Feb 2014, 15:08

Re: Kostenbeteiligung an Miete = Einkommen ?

Beitrag von muemmel »

Und wie sieht es aus mit anzeigen der 2 Jahre, wo das Angeben der Einkünfte " vergessen " wurde ? D. h., es gibt tatsächlich einen zu versteuernden Überschuß? Nun, wenn sie das von sich aus dem Finanzamt darlegt, ist das eine strafbefreiende Selbstanzeige - die Steuern müssen dann natürlich umgehend nachgezahlt werden.
Shreck
Beiträge: 3
Registriert: 5. Jan 2020, 10:01

Re: Kostenbeteiligung an Miete = Einkommen ?

Beitrag von Shreck »

... edit ..
Zuletzt geändert von Shreck am 6. Jan 2020, 12:02, insgesamt 1-mal geändert.
Severina
Beiträge: 1246
Registriert: 3. Dez 2017, 23:48

Re: Kostenbeteiligung an Miete = Einkommen ?

Beitrag von Severina »

Es gibt 7 Einkunftsarten im deutschen Einkommensteuerrecht. Alles, was darunter fällt, ist zunächst mal steuerpflichtig (aber es gibt da noch § 46 EStG):

Einkünfte aus
- Land- und Forstwirtschaft
- Gewerbebetrieb
- Selbständige Arbeit
- Nichtselbständige Arbeit
- Vermietung und Verpachtung
- Kapitalvermögen und
- sonstige Einkünfte (z.B. Renten, Abgeordnetenbezüge, Spekulationsgewinne...)

Geldgeschenke von der Oma gehören nicht dazu (bei der EINKOMMENSteuer, aber bei Überschreitung der Freibeträge wären solche Geschenke SCHENKUNGsteuerpflichtig) , Glücksspielgewinne auch nicht (es sei denn, man lebt von solchen, z.B. als Profi-Pokerspieler).
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