Liebe Forennutzer,
ich verstehe zwar das eine oder andere von der Est, aber zum o. g. Thema leider gar nichts. Folgender Sachverhalt:
Ich wohne mit meiner Familie in einem Hochhaus in einer Eigent.-Whg..Als die Familie vor 25 Jahren Zuwachs bekam konnten wir die kleine Wohnung nebenan kaufen und richteten dort die Zimmer unserer Zwillingtöchter ein. Diese sind jetzt "flüge" geworden und wir haben die Wand wieder geschlossen und die Wohnung vollständig renoviert und ab Jan. 2011 vermietet.
Nun meine Frage: Wir können sicher die Kosten diesen Jahres die wir für die Renovierung ausgegaben haben schon in diesem Jahr, wo wir noch keine Einnahmen haben in der St.-Erkl. für 2010 absetzen. Jedoch in welcher Art und Weise und sind auch Abschreibungen anzusetzen? Wenn ja, wie hoch, wo finde ich das gfs. im Steuergesetz? Das Haus wurde 1972 gebaut. Bewohnt haben wir die Wohnung noch bis einschließlich März 2010 ( dann kam ein Wasserschaden und wir haben mit der Renovierung begonnen). Es wäre toll, wenn ich hier was dazu erfahren könnte. Herzlichen Dank bereits im voraus für die Unterstützung!!!
Gruß Heinz
Vermietung einer bisher selbst genutzten Wohnung
Re: Vermietung einer bisher selbst genutzten Wohnung
Es müssen die Anschaffungskosten der Wohnung ermittelt werden und der Grund- und Bodenanteil abgezogen werden.
Das ist die Bemessungsgrundlage für die Höhe der Abschreibung.
Da die Wohnung schon 25 Jahre selbst genutzt wurde, kann sie noch 25 Jahre lang abgeschrieben werden.
Das ist die Bemessungsgrundlage für die Höhe der Abschreibung.
Da die Wohnung schon 25 Jahre selbst genutzt wurde, kann sie noch 25 Jahre lang abgeschrieben werden.
Steuerliche Fragen über PN werden nicht beantwortet, dafür ist das Forum für alle da.
Re: Vermietung einer bisher selbst genutzten Wohnung
Hm ich habe auch eine kleine Eigentumswohnung die ich renoviert habe und die will ich auch vermieten. Ich muss nämlich arbeitsbedingt umziehen und muss mir für die Zeit eine neue Wohnung mieten. Vielen Dank für die Info. Das hilft mir schon um einiges weiter.Petz hat geschrieben:Es müssen die Anschaffungskosten der Wohnung ermittelt werden und der Grund- und Bodenanteil abgezogen werden.
Das ist die Bemessungsgrundlage für die Höhe der Abschreibung.
Da die Wohnung schon 25 Jahre selbst genutzt wurde, kann sie noch 25 Jahre lang abgeschrieben werden.
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Re: Vermietung einer bisher selbst genutzten Wohnung
Hallo,
als Einsteiger im Forum habe ich ebenfalls eine Frage zum Thema Vermietung nach Selbstnutzung:
Meine Frau und ich haben zu je 50% Anteil im Jahre 2001 ein Haus gebaut und bis jetzt selbst bewohnt. Nun haben wir ein neues Haus gekauft und wollen das bisherige vermieten.
Frage: Auf welche Art (degressiv oder linear) können wir abschreiben? Interessanter wäre für uns die degressive Abschreibung. Ist das bei einem "Altbau" von 2001 noch möglich?
Hoffe, ihr könnt mir helfen. Vorab schonmal vielen Dank
Grüße vom Steuerrookie
als Einsteiger im Forum habe ich ebenfalls eine Frage zum Thema Vermietung nach Selbstnutzung:
Meine Frau und ich haben zu je 50% Anteil im Jahre 2001 ein Haus gebaut und bis jetzt selbst bewohnt. Nun haben wir ein neues Haus gekauft und wollen das bisherige vermieten.
Frage: Auf welche Art (degressiv oder linear) können wir abschreiben? Interessanter wäre für uns die degressive Abschreibung. Ist das bei einem "Altbau" von 2001 noch möglich?
Hoffe, ihr könnt mir helfen. Vorab schonmal vielen Dank
Grüße vom Steuerrookie
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Re: Vermietung einer bisher selbst genutzten Wohnung
im Prinzip ja,da 2001 noch degr. AfA möglich war,aber, da jetzt bereits 10 jahre vorbei , wäre nur 6 Jahre 2% und 24 Jahre 1,25% - und da ist die lineare AfA mit 2% doch besser!- mein Tipp: im Erstjahr zum Stueerberater, damit alles richtig gemacht wird!
Lia
Lia