Abschreibung Erwerbsnebenkosten bei Schenkung MIetobjekt
Verfasst: 16. Sep 2019, 19:29
Hallo zusammen,
ich habe von meinen Eltern ein Mietshaus geschenkt bekommen aus dem ich nach dem Eigentumsübergang Mieteinnahmen erziele.
Nun sind im Rahmen der Schenkung Notarkosten (Beurkundug, Löschung Grundschuld, usw.) und Gebühren für die Grundbucheintragung angefallen.
Verstehe ich es richtig, dass ich diese Kosten zwar steuermindernd als Erwerbsnebenkosten in der Einkommensteuererklärung geltend machen kann, sie aber über 50 Jahre abgeschrieben werden müssen (zusätzlich bzw. unabhängig von der noch laufenden AfA-Abschreibung der ursprünglichen Herstellungskosten der Immobilie)?
Vielen Dank schon vorab!
Stefan
ich habe von meinen Eltern ein Mietshaus geschenkt bekommen aus dem ich nach dem Eigentumsübergang Mieteinnahmen erziele.
Nun sind im Rahmen der Schenkung Notarkosten (Beurkundug, Löschung Grundschuld, usw.) und Gebühren für die Grundbucheintragung angefallen.
Verstehe ich es richtig, dass ich diese Kosten zwar steuermindernd als Erwerbsnebenkosten in der Einkommensteuererklärung geltend machen kann, sie aber über 50 Jahre abgeschrieben werden müssen (zusätzlich bzw. unabhängig von der noch laufenden AfA-Abschreibung der ursprünglichen Herstellungskosten der Immobilie)?
Vielen Dank schon vorab!
Stefan