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Eigentum von Mietwohnung bei Ehepaar

Verfasst: 7. Sep 2019, 07:28
von Frank-Maintal
Wir sind als Ehepaar gemeinsam veranlagt, aber der Ehemann hat derzeit ein deutlich höheres Einkommen als die Ehefrau. Nun wollen wir eine Wohnung kaufen und vermieten. Ist es besser, wenn das Eigentum nur auf die Ehefrau überschrieben wird, damit die Mieteinnahmen ihr zufließen (evtl. Nutzung eines Freibetrags?) oder ist es das Gleiche, wenn das Eigentum und die Mieteinnahmen gemeinschaftlich sind?

Re: Eigentum von Mietwohnung bei Ehepaar

Verfasst: 7. Sep 2019, 10:15
von schlauelia
steuerlich ist bei gemeinsamer Veranlagung beides gleich, aber zivilrechtlich sollten Sie das gut überlegen!

Was passiert bei einer Trennung? Eigentum sie, aber er hat alles gezahlt - das sollten Sie sich gut überlegen! Ggf. anwaltlich /notariell beraten lassen.

Auch wenn die ETW nur ihm gehören sollte, ist es bei Zusammenveranlagung egal - der Grundfreibetrag für beide wird auch zum Zuge kommen, wenn sie gar kein Einkommen hätte!

Re: Eigentum von Mietwohnung bei Ehepaar

Verfasst: 8. Sep 2019, 17:48
von Frank-Maintal
Herzlichen Dank für die gute Antwort!
Ich war der Meinung, es gibt trotz gemeinsamer Veranlagung für jeden einen persönlichen Grundfreibetrag beim Einkommen, aber das stimmt dann wohl nicht.