Selbstbewohnte Eigentumswohnung "untervermieten"

Ich hab da mal eine Frage zu ...
Antworten
wasko
Beiträge: 3
Registriert: 4. Jul 2020, 17:29

Selbstbewohnte Eigentumswohnung "untervermieten"

Beitrag von wasko »

Hallo,

als meine Partnerin zu mir in meine selbstbewohnte Eigentumswohnung eingezogen ist, wollte Sie sich an den laufenden Kosten für die Hausverwaltung (Heizung, Wasser, Allgemeinstrom, etc.) und der laufenden Zinsen für das vor Jahren von mir aufgenommene Darlehen zum Kauf der Eigentumswohnung beteiligen.

Dazu hat Sie einen Dauerauftrag mit dem Verwendungszweck "Miete" eingerichtet, da sie ja die Wohnung zur Hälfte mitbenutzte. Diese "Miete" i.H.v. 400 EUR mtl. entsprach dann auch in etwa der Hälfte meiner o.g. laufenden Kosten.

Nach ein paar Monaten war mir das zu blöd und wir einigten uns darauf, dass Sie sich nur noch an den laufenden Kosten der Hausverwaltung und des verbrauchten Stroms mit 150 EUR monatlich beteiligt, und der Dauerauftrag jetzt auch nicht mehr als "Miete" auf meinem Konto eingeht.

Wir wohnen aktuell also beide als normales Paar in meiner ETW.

Muss ich für die Zeit, als ihr Dauerauftrag noch mit dem Verwendungszweck "Miete" lief die Anlage V in der Einkommensteuererklärung ausfüllen?
Ich habe da etwas von kurzfristigen Vermietungen gelesen. Trifft dies überhaupt auf uns zu ?
Wie ist kurzfristig definiert ? 3, 6, 12 Monate ?

Von meiner Seite bestand keine Absicht Einkommen/Gewinne aus Vermietung zu erzielen.

Wenn ich jetzt aber die Anlage V so ausfüllen würde wie bei der Vermietung einer Wohnung, in der ich selbst nicht wohne, dann hätte ich bei Einnahmen abzüglich Werbungskosten (Abschreibungen, Schuldzinsen, Hausverwaltung, etc.), die ich dann auch nur zur Hälfte ansetzen würde, wahrscheinlich einen Gewinn.

Für mich sind die o.g. "Mieten" Kostenbeteiligung an der "gemeinsamen Lebensführung", so dass ich sie nicht angeben würde.

Aber wie sieht das Finanzamt dies ?

Ich hoffe mich verständich ausgedrückt zu haben und danke schonmal vorab allen die antworten :-D
Alexander96
Beiträge: 78
Registriert: 11. Jul 2017, 22:05

Re: Selbstbewohnte Eigentumswohnung "untervermieten"

Beitrag von Alexander96 »

H21.4 Nichteheliche Lebensgemeinschaft EStH
Keine einkommensteuerliche Anerkennung eines Mietverhältnisses zwischen Partnern einer nicht ehelichen Lebensgemeinschaft über eine gemeinsam bewohnte Wohnung (BFH vom 30.01.1996 - BStBl. II S. 359).

Keine Einkünfte aus VuV.
Alexander

Wenn es um viel Geld geht, lohnt sich der Gang zum Steuerberater auf jeden Fall ;)
Antworten