Erhaltungsaufwand und Werbungskosten Erbengemeinschaft - gesonderte und einheitliche Feststellung

Ich hab da mal eine Frage zu ...
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gregorius90
Beiträge: 1
Registriert: 29. Jun 2020, 19:24

Erhaltungsaufwand und Werbungskosten Erbengemeinschaft - gesonderte und einheitliche Feststellung

Beitrag von gregorius90 »

Hallo liebes Forum :),
erst mal zur meiner Situation:

meine Schwester und ich haben zu zweit ein Grundstück mit Haus + Nebenhaus geerbt. Das Haupthaus ist komplett in Eigennutzung, wobei das Nebenhaus komplett vermietet ist. Die Mieter inklusive Mietverträge waren bereits vor dem Erbe im Haus und wir haben alles übernommen. Vorletztes und letztes Jahr mussten die Dächer erneuert werden (Haupthaus + Nebenhaus). Dabei sind 2019 die Kosten für das Gerüst inkl Auf- und Abbau entstanden. Es existieren 2 Rechnungen, ein mal für das Haupt- und ein mal für das Nebenhaus. Ähnlich sieht es mit Materialkosten für Renovierungsarbeiten, die wir selbst erledigt haben, aus. Wir mussten letztes Jahr eine Wohnung im Nebenhaus renovieren, um diese zu vermieten, und haben Material im Baumarkt dafür gekauft.

Ich habe nun folgende Fragen:
  1. Kann ich folgende Kosten als Werbungskosten absetzen (anteilig nach m²- also m² nebenhaus/m² haupthaus, obwohl es zwei verschiedene Häuser sind, wovon eines nicht vermietet wird)?
    • Niederschlagswasser
    • Abfall
    • Grundsteuer
    • Wohngebäudeversicherung
    • Wasserkosten - in den übernommenen Mietverträgen wurden keine Nebenkosten vereinbart. Es gibt nur einen zentralen Wasserzähler, nicht jedoch separat für die jeweiligen Wohnungen
  2. Kann ich die Gerüstkosten des vermieteten Nebengebäudes als Erhaltungskosten absetzen?
  3. Ist es richtig, dass ich die Gerüstkosten des Hauptgebäudes aufgrund von kompletter Eigennutzung nicht absetzen kann?
  4. Kann ich die Materialkosten, die durch die Renervierung enstanden sind als Erhaltungskosten absetzen?
Vielen Dank schon mal für die Hilfe und viele Grüße!
taxpert
Beiträge: 790
Registriert: 19. Jun 2017, 14:51

Re: Erhaltungsaufwand und Werbungskosten Erbengemeinschaft - gesonderte und einheitliche Feststellung

Beitrag von taxpert »

1. Grundsätzlich ja.

2. Grundsätzlich ja.

3. Richtig, jedoch ggf. Ansatz im Rahmen des §35a EStG.

4. Grundsätzlich ja.

Grundsätzlich da nicht Sie, sondern die Erbengemeinschaft die Kosten ansetzen kann und dann natürlich immer nur anteilig für den vermieteten Teil.

taxpert
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