Geltendmachung ohne Einnahmen und während der Bauzeit

Ich hab da mal eine Frage zu ...
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-holger-
Beiträge: 1
Registriert: 7. Dez 2018, 13:15

Geltendmachung ohne Einnahmen und während der Bauzeit

Beitrag von -holger- »

Hallo,

bei uns gibt es die folgenden Gegebenheiten:

- Das Objekt (Eigentumswohnung) wurde im Mai 2018 gekauft. Zu diesem Zeitpunkt war noch keine Bauaktivität im Gange. (Ferigstellung Sep 2021).
- Alle Kosten werden aus eigenem Kapital bezahlt sodass keine Zinsen anfallen.
- Bis zum heutigen Zeitpunkt waren lediglich die Notariatskosten fällig.
- Die Grunderwerbssteuer war bis heute noch nicht berechnet.
- In den nächsten Wochen wird noch ein Vertragsabschluss für einen PKW Stellplatz in einem Parkhaus getätigt (gesonderter Vertrag).
- Im Jahre 2019 und 2020 werden Abschlagszahlungen fällig.
- Mieteinnahmen wird es bis zur Fertigstellung (Sep 2021) nicht geben.

Unsere Fragen:
- Kann man die Ausgaben (Abschlagszahlungen und sonstige Kosten )in 2018, 2019 und 2020 geltend machen obwohl noch keine Mieteinnahmen fließen.
- Wenn ja, welches Formular muß man hierfür verwenden (Anlage V)?
- Kann man die Abschlagszahlungen schon in der Bauzeit abschreiben?
- Wenn man die Wohnung kurz vor Fertigstellung doch selbst nutzen will (statt Vermietung), wie ist dann die Situation steuerlich zu bewerten?

Vielen Dank schon mal im vorraus
-holger-
reckoner
Beiträge: 1038
Registriert: 21. Jun 2017, 00:21

Re: Geltendmachung ohne Einnahmen und während der Bauzeit

Beitrag von reckoner »

Hallo,
- Kann man die Ausgaben (Abschlagszahlungen und sonstige Kosten )in 2018, 2019 und 2020 geltend machen obwohl noch keine Mieteinnahmen fließen.
Grundsätzlich kann man das.
Nur, die Abschlagszahlungen sind doch die Kaufkosten, oder? Die kann man nämlich nicht absetzen, sondern nur abschreiben (siehe unten).
- Wenn ja, welches Formular muß man hierfür verwenden (Anlage V)?
Genau, Anlage V.
- Kann man die Abschlagszahlungen schon in der Bauzeit abschreiben?
Soweit ich weiß beginnen die 50 Jahre mit der Fertigstellung, also geht vorher nichts.
- Wenn man die Wohnung kurz vor Fertigstellung doch selbst nutzen will (statt Vermietung), wie ist dann die Situation steuerlich zu bewerten?
Dann werden vermutlich Steuern nachgefordert. Genau aus diesem Grund werden die Bescheide ziemlich sicher unter Vorbehalt stehen, solange die Verluste nicht mit Mieteinnahmen ausgeglichen sind.

Stefan
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