Abschreibung von Gebäuden inkl. hoher Anschaffungen

Ich hab da mal eine Frage zu ...
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walter12
Beiträge: 20
Registriert: 17. Aug 2016, 23:15

Abschreibung von Gebäuden inkl. hoher Anschaffungen

Beitrag von walter12 »

Hallo,

folgende Ausgangslage:
Ich besitze ein Wohngebäude,wo ich 1 Wohnung selbst genutzt ist, 1 Wohnung Fremdvermietet und 1 Büroraum (eigene Firma) hat.

Gibt es einen Unterschied zwischen Vermietung an andere Personen und Vermietung an mich selbst zur eigenen Büroraumnutzung im eigenem Haus ?
Wie verhält sich eine solche Abschreibung bei Neuanschaffungen ?

Mit freundlichen Grüßen
Walter Schmidt
Severina
Beiträge: 1247
Registriert: 3. Dez 2017, 23:48

Re: Abschreibung von Gebäuden inkl. hoher Anschaffungen

Beitrag von Severina »

1. Man kann nicht an sich selbst vermieten (§ 181 BGB).
2. Das Büro ist u.U. notwendiges Betriebsvermögen.

3. WENN 2. zutrifft, wird das Büro kürzer abgeschrieben als die vermietete Wohnung. Wenn das Objekt verkauft wird, ist der auf das Büro entfallendeVeräußerungsgewinn steuerpflichtig,entsprechend ein Enznahmegewinn.
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