Hallo,
folgender Sachverhalt: Angestellter macht 1 Jahr Auszeit und geht in der Zeit ins (nicht-europäische) Ausland. Arbeitsvertrag ruht für das Jahr (entsprechend werden auch keine Sozialvers.beiträge abgeführt und es wird kein Gehalt bezogen). Wohnsitz in Deutschland wird aufgegeben, der Angestellte meldet sich daher auch ab. Dies geschieht im Juli/August.
1. Frage: Dann wäre die Person für das Jahr der Auswanderung in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig, da sie über 6 Monate in Deutschland gemeldet war. Korrekt?
2. Frage: Wie verhält es sich nun, wenn die Person noch ein Festgeldkonto hat, welches im November ausläuft und die Zinsen im November gezahlt werden? Diese wären in Deutschland zu versteuern?
Zinszahlung im Jahr einer Auswanderung
Re: Zinszahlung im Jahr einer Auswanderung
Scheinbar gar nicht so leicht zu beantworten, wie ich dachte
Re: Zinszahlung im Jahr einer Auswanderung
Hallo,
du schreibst doch selber "unbeschränkt steuerpflichtig", und das betrifft auch die Zinsen.
Stefan
du schreibst doch selber "unbeschränkt steuerpflichtig", und das betrifft auch die Zinsen.
Stefan