Verlustvortrag, KAP und 25% Kapitalertragssteuer
Verfasst: 7. Sep 2010, 16:42
Hallo Steuer-Experten,
im Jahr 2009 hatte ich Verluste durch Aktiengeschäfte. Diese habe ich über die Anlage KAP geltend gemacht und erhoffe mir, dass diese in das Jahr 2010 vorgetragen werden (warte noch auf den Steuerbescheid).
Im Jahr 2010 habe ich bislang Gewinne durch Aktiengeschäfte gemacht und bereits den Freibetrag deutlich ausgeschöpft. Die Gewinne übersteigen auch bereits die Verluste aus dem Jahr 2009.
Durch mein Angestelltengehalt unterliege ich einem Einkommenssteuersatz der über dem Steuersatz für 25%-Kapitalerträge liegt, wie diese automatisch von der Bank abgeführt werden. Damit wäre es für mich ja besser in der nächsten Steuererklärung keine KAP abzugeben, damit alle Gewinne nur mit 25% sowie 5,5% Soli besteuert werden und nicht mit meinem Einkommenssteuersatz.
Jetzt würde ich aber doch noch gerne den Verlustvortrag ausnutzen. Muss ich nun ALLE Gewinne in der Anlage KAP bei der nächsten Steuererklärung angeben oder nur bis zur Höhe der Verlustvortrages?
Ideal wäre es natürlich, wenn ich nur Gewinn bis zum Verlustvortrag angeben müsste, damit die restlichen Gewinne nicht mit meinem persönlichen Einkommenssteuersatz besteuert werden (sondern nur mit den 25% Kapitalertrag + 5,5% Soli).
Jedoch befürchte ich, dass ich entweder alles oder gar nichts in der KAP angeben muss.
Bin gespannt zu lesen, wie dies geregelt ist.
Grüße
im Jahr 2009 hatte ich Verluste durch Aktiengeschäfte. Diese habe ich über die Anlage KAP geltend gemacht und erhoffe mir, dass diese in das Jahr 2010 vorgetragen werden (warte noch auf den Steuerbescheid).
Im Jahr 2010 habe ich bislang Gewinne durch Aktiengeschäfte gemacht und bereits den Freibetrag deutlich ausgeschöpft. Die Gewinne übersteigen auch bereits die Verluste aus dem Jahr 2009.
Durch mein Angestelltengehalt unterliege ich einem Einkommenssteuersatz der über dem Steuersatz für 25%-Kapitalerträge liegt, wie diese automatisch von der Bank abgeführt werden. Damit wäre es für mich ja besser in der nächsten Steuererklärung keine KAP abzugeben, damit alle Gewinne nur mit 25% sowie 5,5% Soli besteuert werden und nicht mit meinem Einkommenssteuersatz.
Jetzt würde ich aber doch noch gerne den Verlustvortrag ausnutzen. Muss ich nun ALLE Gewinne in der Anlage KAP bei der nächsten Steuererklärung angeben oder nur bis zur Höhe der Verlustvortrages?
Ideal wäre es natürlich, wenn ich nur Gewinn bis zum Verlustvortrag angeben müsste, damit die restlichen Gewinne nicht mit meinem persönlichen Einkommenssteuersatz besteuert werden (sondern nur mit den 25% Kapitalertrag + 5,5% Soli).
Jedoch befürchte ich, dass ich entweder alles oder gar nichts in der KAP angeben muss.
Bin gespannt zu lesen, wie dies geregelt ist.
Grüße