Als freiwillig Versicherter der GKV werden neben Einnahmen aus VuV, bei mir auch solche aus Kapitalerträgen zur Ermittlung meines Beitrages herangezogen.
Bei der Ermittlung der relevanten Kapitalerträge nimmt die GKV nur die positiven Erträge aus dem Steuerbescheid zur Berechnung einher. Jene die im Steuerbescheid als negativ ausgewiesen sind berücksichtigt sie nicht.
Bsp.:
VUV = 10000 €
Zinsen + Aktiengewinne = 15000 €
Verluste aus Aktienveräußerungen + Verluste aus anderen Kapitalvermögen = 10000 €
D. h. sie addiert 10000 + 15000 = 25000 und berechnet daraus den Beitrag. Die 10000 Verluste interessieren die GKV nicht.
Ist das so von der Gesetzgebung her in Ordnung ?
GKV und Kap
Re: GKV und Kap
Das ist hier ein Forum für Steuerrecht, nicht für SV-Recht.