Hallo,
ich habe gerade meinen Steuerbescheid für 2017 bekommen. Dort sind die erzielten Kapitalerträge und die eingereichte Verlustbescheinigung gegeneinander aufgerechnet worden und der verbleibende Verlust wurde als Vortrag festgestellt. So weit, so gut. Allerdings ist der Sparer-Pauschbetrag, in meinem Fall 801,- €, überhaupt nicht berücksichtigt. Der Freibetrag wurde übrigens bei weitem nicht ausgeschöpft.
Müssten die 801,- € vom Sparer-Pauschbetrag nicht erst von den Kapitalerträgen abgezogen werden und dann die Verlustbescheinigung? Somit würde sich ein höherer Verlustvortrag ergeben.
Danke für alle eventuellen Antworten.
Sparer-Pauschbetrag und Verlustbescheinigung
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Re: Sparer-Pauschbetrag und Verlustbescheinigung
da keine positiven Einküfte vorliegen, gibt es auch keinen pauschalen Freibetrag.
Re: Sparer-Pauschbetrag und Verlustbescheinigung
Hallo,
Du hattest keine Kapitalerträge, also verfällt der Sparer-Pauschbetrag (wie bei vielen anderen die gar keine Kapitalerträge haben auch).
Stefan
Nein, warum denn?Müssten die 801,- € vom Sparer-Pauschbetrag nicht erst von den Kapitalerträgen abgezogen werden und dann die Verlustbescheinigung?
Du hattest keine Kapitalerträge, also verfällt der Sparer-Pauschbetrag (wie bei vielen anderen die gar keine Kapitalerträge haben auch).
Richtig. Das hättest du anders regeln müssen, insbesondere hättest du nicht die - oft negative - Verlustbescheinigung beantragen dürfen.Somit würde sich ein höherer Verlustvortrag ergeben.
Stefan
Re: Sparer-Pauschbetrag und Verlustbescheinigung
Ah, jetzt ist es verstanden. Merci.