Guten Abend,
ich habe einen Kredit aufgenommen und habe diesen gewinnbringend angelegt.
Warum ist es nicht möglich die Kreditzinsen mit den Kapitalertragsteuer zu errechnen?
Gibt es dafür schon ein Urteil oder wäre es möglich dagegen vor Gericht zu gehen?
Beste Grüße
Matthew
Kreditzinsen/Kapitalertragsteuer
Re: Kreditzinsen/Kapitalertragsteuer
SeverinaMatthew hat geschrieben: ↑14. Okt 2018, 22:06 Guten Abend,
ich habe einen Kredit aufgenommen und habe diesen gewinnbringend angelegt.
Warum ist es nicht möglich die Kreditzinsen mit den Kapitalertragsteuer zu errechnen?
Weil das so seit 2009 im Gesetz steht (§20 Abs. 9 Satz 1 EStG).
Gibt es dafür schon ein Urteil (...)?
ja: BFH VIII R 13/13 (ging aber von vornherein nur um die Fälle, wo der persönliche Steuersatz unter 25 % liegt)
Re: Kreditzinsen/Kapitalertragsteuer
Jetzt frage ich mich doch, ob Sie mich veräppeln wollen...
Der Teil hinter der Klammer: der Abzug der tatsächlichen Werbungskosten ist ausgeschlossen.
Davon ausgehend, dass Sie "VERrechnen" meinten - das wäre so direkt sowieso nicht gegangen. Allenfalls könnte man denken, dass die gezahlten Kreditzinsen Werbungskosten sind, also die erwirtschafteten Zinsen mindern. Das geht aber nicht -s.oben.