Kapitalerträge Kinder
Kapitalerträge Kinder
Hallo Forengemeinde,
ich habe Kapital auf mein Kind (minderjährig) angelegt und mittels NV Bescheinigung keine Kapitalertragssteuer abgeführt. Das schlechte Gewissen ließ mich nicht los und ich bin zum Finanzamt hin und habe diese Kapitalerträge nach 2 Jahren angezeigt. Meine Bitte war es, dass die Kapitalerträge aufgeteilt werden sollten. Auf mein Kind bis zum Steuerfreibetrag von 5541€, damit ich keine Krankenversicherung fürs Kind extra abschliessen muss, den Rest mir zuzurechnen.
Das Finanzamt erkannte die Kapitalerträge auf dem Konto meines Kindes zu 100% diesem zu und erstellte Bescheide. Nach ca. 4 Monaten wurde ein Steuerstrafverfahren gegen mich eröffnet. Welches sich mit der Ermittlung des Kapitals beschäftigte. Nach ca. 1,5 Jahren nach Einleitung des Steuerstrafverfahrens wurde festgestellt dass alle Kapitalerträge mir zuzurechnen sind, obwohl das Kapital weiterhin auf dem Konto meines Kindes verblieb, welches die Kapitalerträge erwirtschaftete, einen anderen Teil welcher nur geparkt war hob ich ab. Ich habe also eigenes Kapital auf dem Konto meines Kindes geparkt nicht aber das angerührt welches die Kapitalerträge erwirtschaftete.
Nun stehen Bescheide im Haus über die vergangenen Jahre in dem Kapitalerträge erwirtschaftet wurden und sind nun zu 100% auf meine damaligigen Steuererklärungen aufgeschlagen worden, insbesondere mit 0,5%Zinsen per Monat.
Wie seht Ihr die Handhabung des Finanzamt/Steuerfahndung. Kann man Kapitalerträge splitten? Oder sind diese immer der Person zu 100% zuzurechnen die Kontoinnhaber war/ist?
Vielen Dank schonmal im Vorraus für eine Zielführende Antwort.
ich habe Kapital auf mein Kind (minderjährig) angelegt und mittels NV Bescheinigung keine Kapitalertragssteuer abgeführt. Das schlechte Gewissen ließ mich nicht los und ich bin zum Finanzamt hin und habe diese Kapitalerträge nach 2 Jahren angezeigt. Meine Bitte war es, dass die Kapitalerträge aufgeteilt werden sollten. Auf mein Kind bis zum Steuerfreibetrag von 5541€, damit ich keine Krankenversicherung fürs Kind extra abschliessen muss, den Rest mir zuzurechnen.
Das Finanzamt erkannte die Kapitalerträge auf dem Konto meines Kindes zu 100% diesem zu und erstellte Bescheide. Nach ca. 4 Monaten wurde ein Steuerstrafverfahren gegen mich eröffnet. Welches sich mit der Ermittlung des Kapitals beschäftigte. Nach ca. 1,5 Jahren nach Einleitung des Steuerstrafverfahrens wurde festgestellt dass alle Kapitalerträge mir zuzurechnen sind, obwohl das Kapital weiterhin auf dem Konto meines Kindes verblieb, welches die Kapitalerträge erwirtschaftete, einen anderen Teil welcher nur geparkt war hob ich ab. Ich habe also eigenes Kapital auf dem Konto meines Kindes geparkt nicht aber das angerührt welches die Kapitalerträge erwirtschaftete.
Nun stehen Bescheide im Haus über die vergangenen Jahre in dem Kapitalerträge erwirtschaftet wurden und sind nun zu 100% auf meine damaligigen Steuererklärungen aufgeschlagen worden, insbesondere mit 0,5%Zinsen per Monat.
Wie seht Ihr die Handhabung des Finanzamt/Steuerfahndung. Kann man Kapitalerträge splitten? Oder sind diese immer der Person zu 100% zuzurechnen die Kontoinnhaber war/ist?
Vielen Dank schonmal im Vorraus für eine Zielführende Antwort.
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Re: Kapitalerträge Kinder
das FA hat richtig gehandelt - Sie dagegen nicht!
Was haben Sie erwartet nach Ihrer Selbstanzeige??
Schon mal an eine richtige steuerliche Beratung gedacht?
Ein Forum kann und darf das nicht leisten!
Lia
Was haben Sie erwartet nach Ihrer Selbstanzeige??
Schon mal an eine richtige steuerliche Beratung gedacht?
Ein Forum kann und darf das nicht leisten!
Lia
Re: Kapitalerträge Kinder
Vielen Dank für die schnelle Antwort.
Das, dass FA/Steuerfahndung ein Strafverfahren eingeleitet hat ist unbesteitbar.
Ich denke, dass ich mit der Selbstanzeige auch richtig gehandelt habe, obwohl mir das FA beim beantragen der NV Bescheinigung wörtlich sagt..."Da haben Sie jetzt 3 Jahre Ruhe."
Was ich erwartet habe ist eine korrekte Nachversteuerung und eine Verwahrnung/Ausgesetzt zur Bewährung. Das währe fair und Bürgernah.
Mir geht es halt nur darum, warum erkennt die Steuerfahndung nicht an, dass das Kapital mit dem die Kapitalerträge erwirtschaftet worden, dem Kind zuzurechnen sind, zumal das Kapital jetzt jahrelang liegt bzw. gebunden ist. Also nicht für meinen Privatkonsum genutzt wird bzw. genutzt worden ist.
Steuerlich mache ich alles selbst...nach bestem Wissen und Gewissen!
Wenn die Frage als steuerliche Beratung gewertet wird kann diese gelöscht werden.
Danke
Das, dass FA/Steuerfahndung ein Strafverfahren eingeleitet hat ist unbesteitbar.
Ich denke, dass ich mit der Selbstanzeige auch richtig gehandelt habe, obwohl mir das FA beim beantragen der NV Bescheinigung wörtlich sagt..."Da haben Sie jetzt 3 Jahre Ruhe."
Was ich erwartet habe ist eine korrekte Nachversteuerung und eine Verwahrnung/Ausgesetzt zur Bewährung. Das währe fair und Bürgernah.
Mir geht es halt nur darum, warum erkennt die Steuerfahndung nicht an, dass das Kapital mit dem die Kapitalerträge erwirtschaftet worden, dem Kind zuzurechnen sind, zumal das Kapital jetzt jahrelang liegt bzw. gebunden ist. Also nicht für meinen Privatkonsum genutzt wird bzw. genutzt worden ist.
Steuerlich mache ich alles selbst...nach bestem Wissen und Gewissen!
Wenn die Frage als steuerliche Beratung gewertet wird kann diese gelöscht werden.
Danke
Re: Kapitalerträge Kinder
Hallo,
Es ging dir doch gar nicht um die Selbstanzeige, sondern um die Grenze der Krankenversicherung.
Und ich stimme auch nicht zu, das war keine Ordnungswidrigkeit, sondern Steuerhinterziehung. Und auch keine Kleinigkeit ala "50 Euro für Schwarzarbeit", ergo sollte es imho eine Strafe geben.
Grundsätzlich gehörten die Erträge erstmal deinem Kind. Nun hast du aber durch die Selbstanzeige sowie einen Transfer zurück zu dir eingestanden, dass es eigentlich dein Konto und dein Geld war.
Natürlich kann man versuchen sowas zu erklären, und vielleicht folgt das Finanzamt dem auch. In deinem Fall sehe ich da aber schwarz, da hättest du von Anfang an alles richtig erklären müssen.
Stefan
Und das nennst du jetzt "schlechtes Gewissen"?Das schlechte Gewissen ließ mich nicht los und ich bin zum Finanzamt hin und habe diese Kapitalerträge nach 2 Jahren angezeigt. Meine Bitte war es, dass die Kapitalerträge aufgeteilt werden sollten. Auf mein Kind bis zum Steuerfreibetrag von 5541€, damit ich keine Krankenversicherung fürs Kind extra abschliessen muss, den Rest mir zuzurechnen.
Es ging dir doch gar nicht um die Selbstanzeige, sondern um die Grenze der Krankenversicherung.
Warum parkst du dein Geld auf dem fremden Konto?... einen anderen Teil welcher nur geparkt war hob ich ab.
Genau das hast du doch bekommen, oder gab es auch noch eine Strafe?Was ich erwartet habe ist eine korrekte Nachversteuerung und eine Verwahrnung/Ausgesetzt zur Bewährung. Das währe fair und Bürgernah.
Und ich stimme auch nicht zu, das war keine Ordnungswidrigkeit, sondern Steuerhinterziehung. Und auch keine Kleinigkeit ala "50 Euro für Schwarzarbeit", ergo sollte es imho eine Strafe geben.
Das Steuerrecht ist kein Wunschkonzert, man kann sich nicht aussuchen wer was versteuert (insbesondere nicht im Nachhinein).Kann man Kapitalerträge splitten? Oder sind diese immer der Person zu 100% zuzurechnen die Kontoinnhaber war/ist?
Grundsätzlich gehörten die Erträge erstmal deinem Kind. Nun hast du aber durch die Selbstanzeige sowie einen Transfer zurück zu dir eingestanden, dass es eigentlich dein Konto und dein Geld war.
Natürlich kann man versuchen sowas zu erklären, und vielleicht folgt das Finanzamt dem auch. In deinem Fall sehe ich da aber schwarz, da hättest du von Anfang an alles richtig erklären müssen.
Stefan
Re: Kapitalerträge Kinder
Danke für die deutlichen Worte.
Ich werde das Gespräch mit dem Finanzamt suchen, ggf. ein Beratungsgespräch bei einer Steuerkanzlei.
Nun ja, die Selbstanzeige als solches war der schriftliche Hinweis auf erwirtschaftet Kapitalerträge die nicht abgeführt wurden, weil eine NV Bescheinigung dies verhinderte...dennoch ein Unding in Zeiten von elektronischem Datenaustausch.
Und auch die Ermittlungszeit von 1,5 Jahren ist Wahnsinn, zumal alle Daten (Steuernummern, Konto) von mir angegeben und der Zusamnenhang erklärt wurden.
Dazu bedarf es keiner besonderen kriminellen Energie...
Ich werde das Gespräch mit dem Finanzamt suchen, ggf. ein Beratungsgespräch bei einer Steuerkanzlei.
Nun ja, die Selbstanzeige als solches war der schriftliche Hinweis auf erwirtschaftet Kapitalerträge die nicht abgeführt wurden, weil eine NV Bescheinigung dies verhinderte...dennoch ein Unding in Zeiten von elektronischem Datenaustausch.
Und auch die Ermittlungszeit von 1,5 Jahren ist Wahnsinn, zumal alle Daten (Steuernummern, Konto) von mir angegeben und der Zusamnenhang erklärt wurden.
Dazu bedarf es keiner besonderen kriminellen Energie...
Re: Kapitalerträge Kinder
Hallo,
Aber jetzt hab' ich den Sinn der Selbstanzeige verstanden. Du hattest Geld auf dem Konto des Kindes geparkt, und dann später bemerkt, dass da keine Steuern abgeführt wurden (wegen der NV halt). Und das wolltest du mit der Meldung richtigstellen. Klingt durchaus glaubhaft.
Was dann aber nicht passt sind die 5541 Euro. Damit entlarvst du den eigentlichen Grund, und erzeugst sogar den Verdacht, dass du es nur deshalb öffentlich gemacht hast (wie schon gesagt eben nicht aus schlechtem Gewissen).
Stefan
Erstmal, es gibt keinen Datenaustausch, das Finanzamt weiß so gut wie gar nichts über deine Kapitalerträge.Nun ja, die Selbstanzeige als solches war der schriftliche Hinweis auf erwirtschaftet Kapitalerträge die nicht abgeführt wurden, weil eine NV Bescheinigung dies verhinderte...dennoch ein Unding in Zeiten von elektronischem Datenaustausch.
Aber jetzt hab' ich den Sinn der Selbstanzeige verstanden. Du hattest Geld auf dem Konto des Kindes geparkt, und dann später bemerkt, dass da keine Steuern abgeführt wurden (wegen der NV halt). Und das wolltest du mit der Meldung richtigstellen. Klingt durchaus glaubhaft.
Was dann aber nicht passt sind die 5541 Euro. Damit entlarvst du den eigentlichen Grund, und erzeugst sogar den Verdacht, dass du es nur deshalb öffentlich gemacht hast (wie schon gesagt eben nicht aus schlechtem Gewissen).
Zustimmung, 1,5 Jahre sind wirklich ein bisschen viel. Aber in ein paar Wochen geht das nie, da täuschen sich viele.Und auch die Ermittlungszeit von 1,5 Jahren ist Wahnsinn, zumal alle Daten (Steuernummern, Konto) von mir angegeben und der Zusamnenhang erklärt wurden
Wozu jetzt?Dazu bedarf es keiner besonderen kriminellen Energie...
Stefan
Re: Kapitalerträge Kinder
Hallo Stefan,
ja genau so war's. Ich war junger Familienvater hatte eine größere Summe von meiner Mutter bekommen, die ich für meine Tochter anlegen sollte, weil meine eigenen Kapitalanlagen gut liefen (knapp über den Sparerfreibetrag für Verheiratete).
Das habe ich gemacht...NV B. und Teile meines eigenen Vermögens dazugepackt (was falsch war) mich gefreut das es mehr wurde...
Und wo 2013 die Steuererklärung anstand bin ich hin zum Finanzamt und fragte nach...Antwort NV Bescheinigung 3 Jahre Ruhe!" Mit der Steuererklärung 2014 ging mir dann immer mehr die Düse und ich verfasste den schriftlichen Hinweis wie beschrieben...dies meine ich mit, dazu bedarf es keiner besonderen krimineller Energie.
Und nun wird mir alles zu 100% zuerkannt obwohl das Kapital nach wie vor liegt bis auf meine Abhebung die aber nix mit den,Kapitalerträgen zu tun hatte, weil nur geparkt, nicht investiert...max. 0,5% Zinsen können gerne dazugerechtet werden. Wurde vin mir auch so angegeben.
Seit Jan 2016 Einleitung Steuerstrafverfahren bis jetzt Juli 2018, brauche ich wohl keinem hier schreiben wie viel Zinsen das sind...
Nunja ich will kein Mitleid nur die korrekte Verteuerung, keine Pauschale, nur weil ich mich mal unglücklich ausgedrückt habe mit den (5541€).
Naja ich werde mal morgen sehen inwieweit eine Steuerkanzlei meine Chancen einschätzt den Feststellungsbescheid von der Steuerfahndung anzufechten...
VG Andreas
ja genau so war's. Ich war junger Familienvater hatte eine größere Summe von meiner Mutter bekommen, die ich für meine Tochter anlegen sollte, weil meine eigenen Kapitalanlagen gut liefen (knapp über den Sparerfreibetrag für Verheiratete).
Das habe ich gemacht...NV B. und Teile meines eigenen Vermögens dazugepackt (was falsch war) mich gefreut das es mehr wurde...
Und wo 2013 die Steuererklärung anstand bin ich hin zum Finanzamt und fragte nach...Antwort NV Bescheinigung 3 Jahre Ruhe!" Mit der Steuererklärung 2014 ging mir dann immer mehr die Düse und ich verfasste den schriftlichen Hinweis wie beschrieben...dies meine ich mit, dazu bedarf es keiner besonderen krimineller Energie.
Und nun wird mir alles zu 100% zuerkannt obwohl das Kapital nach wie vor liegt bis auf meine Abhebung die aber nix mit den,Kapitalerträgen zu tun hatte, weil nur geparkt, nicht investiert...max. 0,5% Zinsen können gerne dazugerechtet werden. Wurde vin mir auch so angegeben.
Seit Jan 2016 Einleitung Steuerstrafverfahren bis jetzt Juli 2018, brauche ich wohl keinem hier schreiben wie viel Zinsen das sind...
Nunja ich will kein Mitleid nur die korrekte Verteuerung, keine Pauschale, nur weil ich mich mal unglücklich ausgedrückt habe mit den (5541€).
Naja ich werde mal morgen sehen inwieweit eine Steuerkanzlei meine Chancen einschätzt den Feststellungsbescheid von der Steuerfahndung anzufechten...
VG Andreas
Re: Kapitalerträge Kinder
Hallo,
OK, das hört sich ja so an als ob es leicht zuzuordnen ist. Deine Mutter könnte auch bestätigen, dass die "größere Summe" ein Geschenk für deine Tochter war.
Ich hoffe dein Bescheid ist noch nicht rechtskräftig.
Stefan
OK, das hört sich ja so an als ob es leicht zuzuordnen ist. Deine Mutter könnte auch bestätigen, dass die "größere Summe" ein Geschenk für deine Tochter war.
Ich hoffe dein Bescheid ist noch nicht rechtskräftig.
Nicht verwechseln, die Zinsen sind keine Strafe.Seit Jan 2016 Einleitung Steuerstrafverfahren bis jetzt Juli 2018, brauche ich wohl keinem hier schreiben wie viel Zinsen das sind...
Stefan