Frage zu Anlage KAP Zeile 10 - Verluste ohne Aktienveräußerung

Ich hab da mal eine Frage zu ...
Antworten
TheExpert
Beiträge: 2
Registriert: 11. Mär 2018, 10:57

Frage zu Anlage KAP Zeile 10 - Verluste ohne Aktienveräußerung

Beitrag von TheExpert »

Hallo zusammen,

durch das Auflösen eines Rentenfonds im Jahr 2017 habe ich eine Verlustbescheinigung für nicht ausgeglichene Verluste ohne Aktienveräußerung erhalten (Eintrag in Zeile 10 der Anlage KAP). Im gleichen Jahr habe ich Kapitalerträge (Tagesgeld, Bausparvertrag) erzielt, die mit dem Verlust verrechnet werden können, die aber unter der Steuerfreibetragsgrenze (801 EUR / 1602 EUR) liegen.

Jetzt stellt sich für mich die Frage, was ich mit der Verlustbescheinigung steuerlich betrachtet machen kann? Wenn ich die Anlage KAP im TAXMAN ausfülle, dann ändert sich nichts an meiner Steuerberechnung. Eigentlich logisch, denn ich musste keine Steuer für die erzielten Kapitalerträge entrichten. Oder sehe ich das falsch?

Ich habe gelesen, dass man die Verluste in(s) kommende Jahr(e) übertragen kann. Wie lange ist das möglich? Macht es überhaupt Sinn, wenn man auch in Zukunft keine Kapitalerträge oberhalb der Freibetragsgrenze (801 EUR / 1602 EUR) erwartet?

Im Internet habe ich zu dieser Fragestellung keine passende Antwort gefunden. Ich hoffe, dass mir hier im Forum jemand weiterhelfen kann.

Vielen Dank, schönes Wochenende und viele Grüße

TheExpert
reckoner
Beiträge: 1036
Registriert: 21. Jun 2017, 00:21

Re: Frage zu Anlage KAP Zeile 10 - Verluste ohne Aktienveräußerung

Beitrag von reckoner »

Hallo,

vortragen ins nächste Jahr geht nur bankintern, bei dir ist das nicht mehr möglich.
Und ein Verlust geht dem Sparer-Pauschbetrag vor, im schlimmsten Fall verfällt Letzterer.

Da das Jahr 2017 auch schon vorbei ist kannst du leider auch nichts mehr ändern (sonst hätte ich ein paar Ideen).

Stefan
TheExpert
Beiträge: 2
Registriert: 11. Mär 2018, 10:57

Re: Frage zu Anlage KAP Zeile 10 - Verluste ohne Aktienveräußerung

Beitrag von TheExpert »

Hallo reckoner,

vielen Dank für Deine Rückmeldung.

Das bedeutet, dass es keinen Sinn macht, eine Anlage KAP zu erstellen. Ändert steuerlich betrachtet auch nichts am Ergebnis, ob der Verlust vor dem Steuerfreibetrag geht, da die Einkünfte aus Kapitalerträgen sowieso unterhalb des Freibetrags liegen.

Nur so interessenshalber: Was hätte man denn letztes Jahr mit dem Verlust machen können? Vielleicht ergibt sich mal wieder so eine Situation...

Danke und Gruß

TheExpert
reckoner
Beiträge: 1036
Registriert: 21. Jun 2017, 00:21

Re: Frage zu Anlage KAP Zeile 10 - Verluste ohne Aktienveräußerung

Beitrag von reckoner »

Hallo,
Ändert steuerlich betrachtet auch nichts am Ergebnis, ob der Verlust vor dem Steuerfreibetrag geht, ...
Doch, das würde etwas ändern, und zwar würde der Verlust dann vorgetragen. Ist aber leider nicht so.
Was hätte man denn letztes Jahr mit dem Verlust machen können?
Erstens: Den Verlust bei der Bank stehen lassen. Blöd natürlich wenn das nicht geht, etwa weil das Konto aufgelöst wurde.
Zweitens könnte man zum Gegenrechnen weitere Gewinne realisieren (alle Wertpapiere die im Plus stehen verkaufen).
Drittens könnte man versuchen künstlich Gewinne vorzuziehen (z.B. Aktien mit einer hohen Dividende vor dem Dividendentermin kaufen*, oder - falls das Problem schon früh ersichtlich ist - schon zu Beginn des Jahres eine Anleihe mit sehr hohem Kupon deutlich über Pari kaufen).
Viertens könnte man die Kapitalerträge vernichten, etwa mithilfe des Stückzinstricks, in dem Fall würde der Verlust vorgetragen. [das muss man dann aber wahrscheinlich in den nächsten Jahren immer wieder machen]

*damit hätte man aber Aktienverluste, die werden steuerlich gesondert behandelt

Das alles nur mal als Denkanstoß, man muss sich da schon ein bisschen auskennen (ich würde mich als Experte speziell in der - legalen - Gestaltung der Kapitalertagssteuer bezeichnen).

Außerdem sollte das Steuerliche bei Investmententscheidungen nie im Mittelpunkt stehen, das geht häufig schief (was bringen dir 100 Euro gesparte Steuern, wenn du im Gegenzug 300 Euro verlierst?).

Stefan
Antworten