Hallo ... Ich habe im Dezember 2017 meine Eigenheim verkauft. Jetzt müsste ich theoretisch ja Spekulationssteuer darauf zahlen. Allerdings trifft bei mir eine Sonderregelung zu, da ich seit 5 Jahren am Stück die Immobilie selbst bewohnt habe bis zum Monat Dezember 2017. Sprich der Gewinn aus der Verkauf ist ja Steuerfrei.
Jetzt möchte ich die Lohnsteuerjahresabrechnung für 2017 machen. Muss ich den Betrag dennoch dort eintragen irgendwo mit einem Vermerk der Sonderregelung? Oder einfach garnicht erwähnen da ja steuerlich nicht relevant?
Eigenheim verkauft
Re: Eigenheim verkauft
Hallo,
du musst es gar nicht eintragen.
Und wenn das Finanzamt - wider Erwarten - nachfragen sollte, kannst du das ja leicht aufklären.
Stefan
du musst es gar nicht eintragen.
Und wenn das Finanzamt - wider Erwarten - nachfragen sollte, kannst du das ja leicht aufklären.
Stefan