Kapitalerträge auf Verrechnungskonto im Ausland in Fremdwährung

Ich hab da mal eine Frage zu ...
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Cirinor
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Kapitalerträge auf Verrechnungskonto im Ausland in Fremdwährung

Beitrag von Cirinor »

Hallo zusammen,

folgende Situation sei gegeben (die Fragen dazu stehen am Ende):

Bei dem ausländischen Broker B existiert ein USD-Verrechnungskonto. Alle Trading-Aktivitäten bei diesem Broker werden in USD durchgeführt. Ein Währungstausch in EUR findet nur bei Ein- und Auszahlung auf das Verrechnungskonto statt.

Am 01.01.2017 überweist Trader T von seinem EUR-Girokonto auf das Verrechnungskonto von B 10000 EUR. Der Broker tauscht zu einem Kurs von 1,05 in USD. T hat also ein Startkapital von 10500 USD bei B.

Da das Trading sehr gut läuft, überweist T am 01.06.2017 weitere 5000 EUR. Da der USD gegenüber dem EUR seitdem gefallen ist, bekommt er einen Wechselkurs von 1,10 und damit weitere 5500 USD auf sein Trading-Konto gutgeschrieben.

T war sehr erfolgreich und am 01.12.2017 hat das Trading-Konto ein Guthaben von 32000 USD. Um Weihnachtsgeschenke zu bezahlen, hebt T 20000 USD von dem Konto ab. Da der EURUSD-Kurs mittlerweile bei 1,25 liegt, bekommt er dafür 16000 EUR auf sein Girokonto gutgeschrieben. Auf seinem Trading-Konto verbleiben also noch 12000 USD.

Der Einfachheit halber gehen wir davon aus, dass die Kapitalerträge von 16000 USD sich so verteilen, dass T die ersten 10 Monate des Jahres je 1600 USD Gewinn mit dem Trading von CFDs gemacht hat (verteilt über jeweils mehrere Transaktionen), November und Dezember hatte er keinen Gewinn.

Die EURUSD-Kursentwicklung sei wie folgt:
Jan-Mrz: 1,05
Apr-Jun: 1,10
Jul-Sep: 1,20
Okt-Dez: 1,25

Am 01.01.2018 setzt sich T daran, seine Steuererklärung für 2017 abzugeben. Da das Verrechnungskonto bei B im Ausland liegt, wurde keine automatische Abgeltungssteuer abgeführt. Die Trading-Gewinne liegen über seinem Freibetrag von 801 EUR, also muss er eine Steuererklärung abgeben, um keine Steuern zu hinterziehen. In der Steuererklärung müssen seine Gewinne in EUR angegeben werden, aber ein Teil des Geldes (12000 USD) liegt bis Ende des Jahres immer noch in Fremdwährung auf dem Konto bei B.

Jetzt die Fragen:

1. Die alles entscheidende Frage: Wie groß ist der Gewinn in EUR, den T in der Steuererklärung in der Anlage KAP deklarieren muss?

Dafür relevante Teilfragen:

2. Ist es ausreichend, wenn jeder Monatsgewinn mit dem Umsatzsteuer-Referenzkurs des Bundesfinanzamts in EUR umgerechnet wird? Oder muss jede einzelne Transaktion umgerechnet werden (das können z.B. mehrere hundert pro Monat sein)? Wie muss da z.B. bei 0,01 USD-Erträgen/Verlusten gerundet werden?
3. Wie berechnet sich der Währungstausch-Verlust durch den gestiegenen EURUSD-Kurs bei der Auszahlung am 01.12.? Gilt hier das FIFO-Prinzip bezüglich der Gewinne und Einzahlungen?
4. Können die Gewinne mit dem Verlust durch den Währungstausch verrechnet werden?

Vielen Dank schonmal für alle Antworten, die zur Lösung dieser Fragen beitragen!
reckoner
Beiträge: 1021
Registriert: 21. Jun 2017, 00:21

Re: Kapitalerträge auf Verrechnungskonto im Ausland in Fremdwährung

Beitrag von reckoner »

Hallo,

eigentlich ist das ganz einfach, wenn auch trotzdem kompliziert.

Und zwar musst du jedes Geschäft einzeln in Euro betrachten, also den Kauf mit dem Devisenkurs von damals, beim Verkauf ebenso. Daraus ergibt sich dein Kapitalertrag für die Anlage KAP.
So mache ich es zumindest.

Weiterhin musst du auf die Währungsgewinne (Verkauf minus Kauf) ggf. Spekulationssteuer zahlen (Anlage SO); dabei gilt das FiFo-Prinzip sowie die einjährige Spekulationsfrist (imho bei Anlage in CFDs nicht 10 Jahre). Wenn du auf einen Spekulationsverlust kommst wird der vorgetragen.

Stefan
discojunky
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Registriert: 31. Mai 2018, 19:39

Re: Kapitalerträge auf Verrechnungskonto im Ausland in Fremdwährung

Beitrag von discojunky »

Hallo,

ich habe viel über dieses Thema (ausl. Broker, Verrechnungskonto in USD) recherchiert, aber gerade der Punkt "Verrechnungskonto in USD" macht die Sache sehr kompliziert. Ich glaube, ich könnte es nur anhand eines Rechenbeispiels verstehen.

Folgende Situation:
- Ausländischer Broker eToro mit unverzinstem Verrechnungskonto in USD
- Laut diesem Beitrag (https://torotax.wixsite.com/home/forum/steuern/steuersatze-auf-etoro-produkte) fallen alle Buy-Positionen bei diesem Broker ab dem 03.09.2017 in die Kategorie private Veräußerungsgeschäfte
- Alle folgenden Aktionen sind innerhalb eines Kalenderjahres 2017 und nach dem 03.09.2017 und in dieser Reihenfolge:

1. Trader T zahlt 1200 USD auf sein Trading-Konto ein (Überweisung von 1000 EUR mit Wechselkurs 1,20 der inländischen Bank)
2. Trader T eröffnet eine Buy-Position: kaufe 2,00 Kryptowährung XYZ für 500 USD
3. Trader T zahlt 1150 USD auf sein Trading-Konto ein (Überweisung von 1000 EUR mit Wechselkurs 1,15 der inländischen Bank)
4. Trader T eröffnet eine Buy-Position: kaufe 2,50 Kryptowährung XYZ für 500 USD
5. Trader T schließt die Buy-Position aus "Punkt 4": verkaufe 2,50 Kryptowährung XYZ für 800 USD
6. Trader T hebt 900 USD von seinem Trading-Konto ab und erhält dafür 750 EUR auf seinem inlänidschen Bankkonto

Trader T hat am 31.12.2017 1250 USD auf dem Trading-Konto (1200 - 500 + 1150 - 500 + 800 - 900)
sowie eine offene Position mit 2,00 Kryptowährung XYZ aus "Punkt 2".

Fragen:
1) Alles ausschließlich private Veräßerungsgeschäfte (Anlage SO) und FIFO Prinzip?
2) Wird schon die Einzahlung EUR->USD besteuert und welcher Wechselkurs EUR/USD ist relevant - der von der Bank oder Bundesfinanzministerium (z.B. macht man beim "Punkt 1" einen Gewinn, wenn der Kurs bei der Bank 1,20 ist und beim Ministerium z.B. 1,17, weil auf dem Konto 1200 USD statt 1170 USD ankommt?)

Ideal wäre ein Rechenbeispiel für Einzahlung EUR->USD, Kauf, Verkauf und Auszahlung USD->USR inkl. FIFO und Gewinn/Verlust für den Wechselkurs.

Vielen Dank
reckoner
Beiträge: 1021
Registriert: 21. Jun 2017, 00:21

Re: Kapitalerträge auf Verrechnungskonto im Ausland in Fremdwährung

Beitrag von reckoner »

Hallo,

ich versuche es mal (ohne Gewähr):

Kompliziert ist, dass es zwei verschachtelte Währungen sind, die beide versteuert werden müssen (aber natürlich nicht doppelt). Für die Währung EUR/USD würde ich den Kehrwert nehmen (weil man ja USD kauft, keine EUR), aber ich lasse es mal so wie geschrieben.
Am Besten führt man eine Liste aller Positionen mit jeweils dem Kaufwert in der Abrechnungswährung und in EUR.

1. Trader T zahlt 1200 USD auf sein Trading-Konto ein (Überweisung von 1000 EUR mit Wechselkurs 1,20 der inländischen Bank)
--- Kaufkurs 1,20 USD der Währung EUR (wie gesagt eigentlich falsch herum)

2. Trader T eröffnet eine Buy-Position: kaufe 2,00 Kryptowährung XYZ für 500 USD
--- Kaufkurs 500 USD der Währung XYZ, umzurechnen in Euro mit aktuellem Wechselkurs

3. Trader T zahlt 1150 USD auf sein Trading-Konto ein (Überweisung von 1000 EUR mit Wechselkurs 1,15 der inländischen Bank)
--- Kaufkurs 1,15 USD der Währung EUR

4. Trader T eröffnet eine Buy-Position: kaufe 2,50 Kryptowährung XYZ für 500 USD
--- Kaufkurs 500 USD der Währung XYZ, umzurechnen in Euro mit aktuellem Wechselkurs

5. Trader T schließt die Buy-Position aus "Punkt 4": verkaufe 2,50 Kryptowährung XYZ für 800 USD
--- Verkaufskurs 800 USD der Währung XYZ, umzurechnen in Euro mit aktuellem Wechselkurs, Differenz zum Kaufkurs ist der steuerpflichtige Gewinn
--- ACHTUNG: von den 2,5 Stück sind 2,0 vom ersten Kauf (FIFO)
--- weiterhin ist für die zusätzlichen USD (der Gewinn*) der aktuelle Wechselkurs zu notieren, dieser gilt als Kaufkurs dieser Währung USD

6. Trader T hebt 900 USD von seinem Trading-Konto ab und erhält dafür 750 EUR auf seinem inlänidschen Bankkonto
--- Verkaufskurs 1,20 USD der Währung EUR, Differenz zum Kaufkurs ist der steuerpflichtige Gewinn

*wenn es ein Verlust wäre gilt imho der entsprechende Betrag als Verkauft, ist also von 1. oder 2. abzuziehen und sofort zu versteuern

Um es nicht zu kompliziert zu machen würde ich möglichst zumindest die USD länger als ein Jahr halten, dann wäre das schon mal steuerfrei.

Stefan
discojunky
Beiträge: 5
Registriert: 31. Mai 2018, 19:39

Re: Kapitalerträge auf Verrechnungskonto im Ausland in Fremdwährung

Beitrag von discojunky »

Hallo Stefan,

vielen Dank für deine Antwort.
Ok, das mit dem Kehrwert habe ich angepasst, und mit "Ohne Gewähr" bin ich auch glücklich, denn das bringt mich trotzdem weiter
und es sind eh keine realen Daten, sie dienen nur zum Lernen.

2) Irgendwie ist es schwierig die Transaktionen (Wo, wann, was, für wie viel gekauft/verkauft) und die Gewinne (FIFO, G/V in EUR) gleichzeitig darzustellen.
Was denkst du, wäre das OK, wenn man dem Finanzamt eine Transaktionsliste und die Gewinnermittlung per FIFO als separate Tabellen liefert?

Hier habe die o.g. Transaktionen in steuerlich relevante FIFO-Positionen umgewandelt:

Bild Transaktionen:
https://onedrive.live.com/?authkey=%21AJtxfIZPEP3vPtg&cid=813D2C33F519C08D&id=813D2C33F519C08D%211910&parId=813D2C33F519C08D%21168&o=OneUp

Bild: Gewinnermittlung:
https://onedrive.live.com/?authkey=%21AIDohMYyYYNu7Yc&cid=813D2C33F519C08D&id=813D2C33F519C08D%211909&parId=813D2C33F519C08D%21168&o=OneUp

Als Grundlage für diese Tabelle habe ich die o.g. Transaktionen auf https://cointracking.info eingegeben und und ein Steuer-Report daraus generiert, dann die Tabelle noch etwas angepasst.

Was ich noch nicht verstehe:

2.1)
Was meinst du mit "umzurechnen in Euro mit aktuellem Wechselkurs,
Ich habe den Verkaufswert zum EUR-Kurs am Verkaufstag (Spalte "Verkaufskurs EUR/USD") umgerechnet, ist das falsch, muss es der 31.12.2017 sein?

2.2)
Ich schreibe zwar in 2.1) "Ich habe den Verkaufswert zum EUR-Kurs am Verkaufstag umgerechnet", das simmt aber auch nicht ganz,
da habe ich einfach irgendwas reingetippt. Muss man eigentlich die Werte aus dieser Tabelle https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/BMF_Schreiben/Steuerarten/Umsatzsteuer/Umsatzsteuer-Umrechnungskurse/2018-01-22-umsatzsteuer-umrechnungskurse-2017.pdf?__blob=publicationFile&v=2 nehmen, oder woher?

2.3)
Ich nehme an, das FIFO gilt nur innerhalb eines Konto. Bei mehreren Konten/Brokern haben die Verkäufe/FIFO keinen Einfluss auf einander, nur innerhalb eines Kontos, richtig?

2.4) Stimmt die Tabelle ansonsten größtenteils? (ich meine nicht alle nachrechnen, sondern nur schauen, ob die Vorgehensweise richtig ist)
Ich glaube das passt zum Abschnitt "Beispiel" auf dieser Seite:
http://blog.handelsblatt.com/steuerboard/2014/09/12/fallstricke-bei-privaten-konten-in-fremder-wahrung/
Zuletzt geändert von discojunky am 4. Jun 2018, 00:19, insgesamt 1-mal geändert.
reckoner
Beiträge: 1021
Registriert: 21. Jun 2017, 00:21

Re: Kapitalerträge auf Verrechnungskonto im Ausland in Fremdwährung

Beitrag von reckoner »

Hallo,
Was denkst du, wäre das OK, wenn man dem Finanzamt eine Transaktionsliste und die Gewinnermittlung per FIFO als separate Tabellen liefert?
Klar, kein Problem. Würde ich aber erst einreichen wenn die es sehen wollen (in der Regel wollen sie nicht).
Die Bilder kann ich leider nicht sehen (und ich weiß wie das geht).
Ich habe den Verkaufswert zum EUR-Kurs am Verkaufstag (Spalte "Verkaufskurs EUR/USD") umgerechnet, ist das falsch, muss es der 31.12.2017 sein?
Nein, ich meinte mit "aktuell" genau wie du den Eurokurs am Tag des Verkaufs. Dabei geht es auch nur um den zu versteuernden Kursgewinn von XYZ (das Geschäft ist ja mit dem Verkauf beendet), die Währung USD kommt später.
Muss man eigentlich die Werte aus dieser Tabelle ... nehmen, oder woher?
Das ist imho egal. Es gibt zwar offizielle Anweisungen, aber solange man immer die selbe Quelle nimmt (also nicht immer den Kurs der gerade besser ist) kräht da kein Hahn nach. Die Unterschiede sind auch nur marginal.
Beispielsweise hab' ich manche Wertpapiere gleichzeitig in unterschiedlichen Depots, und da sind identische Zahlungen sehr oft mit ungleichen Wechselkursen abgerechnet.
Ich nehme an, das FIFO gilt nur innerhalb eines Konto. Bei mehreren Konten/Brokern haben die Verkäufe/FIFO keinen Einfluss auf einander, nur innerhalb eines Kontos, richtig?
FIFO gilt, solange man nicht eindeutig trennen kann.
2009 (als die Abgeltungsteuer eingeführt wurde) konnte man bei manchen Brokern ein Zweitdepot anlegen um zwischen Alt- und Neubeständen zu differenzieren, auch da gilt FIFO nicht. Das mal als Denkanstoß.
Oder anderes Beispiel: Ich hab' mir vor ein paar Jahren mal eine kleine Münzsammlung zugelegt und dabei ganz genau notiert, wann ich welche Stücke gekauft hab'. Wenn ich dann verkauft hätte hätte ich anhand von bestimmten Merkmalen die Haltezeit ziemlich genau ermitteln können (sogar bei identischen Münzen). Und auch dann wäre FIFO nicht zur Anwendung gekommen (hätte - wäre - weil, ich hab' sie immer noch, alle, und jetzt länger als ein Jahr).

Stefan
discojunky
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Registriert: 31. Mai 2018, 19:39

Re: Kapitalerträge auf Verrechnungskonto im Ausland in Fremdwährung

Beitrag von discojunky »

Hallo Stefan,

die Bilder waren vorher drin, aber anscheinend funktionieren direkte Links in OneDrive nur vorübergehend,
deshalb habe ich jetzt die Links im vorherigen Beitrag durch indirekte Links getauscht und es funktioniert, man muss sie bloß händisch öffnen.

Nun glaube ich, dass ich das Prinzip verstanden habe, wenn du mir nur noch sagen könntest, ob meine Tabelle in Ordnung ist (wie gesagt, nicht nachrechnen, nur schauen, ob die Vorgehensweise korrekt ist).

Denn diese FIFO-Positionen hat größtenteils contracking.info generiert und dann würde ich es künftig dafür nehmen und die Tabelle dann nur etwas umstrukturieren und ergänzen, wenn ich nichts Besseres finde.

Danke,
Arthur.
reckoner
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Registriert: 21. Jun 2017, 00:21

Re: Kapitalerträge auf Verrechnungskonto im Ausland in Fremdwährung

Beitrag von reckoner »

Hallo,

im Grund sind die Tabellen schon OK, ich kann aber nicht einschätzen ob das alles richtig gerechnet wird (in der richtigen Reihenfolge meine ich).
Und ich würde noch Spalten für den Kontostand hinzufügen (am Besten in allen Währungen, also EUR, USD und XYZ). Man kann eigentlich nicht genug Daten haben, und gerechnet wird das ja automatisch wenn man es einmal gut programmiert hat (du machst das doch mit Excel, oder?).

Worauf ich nochmal hinweisen möchte:
In dem fifo-demo hast du in Zeile drei und vier 133,45 EUR und 53,57 EUR Gewinn erzielt, dieser Betrag ist aber doch auf dem Konto in USD verblieben(?). Indirekt hast du diese USD dann neu gekauft, und du solltest dir den jeweils aktuellen EUR/USD-Kurs dort nochmals als Währungskauf notieren. Ich hoffe du verstehst was ich meine.

Stefan
discojunky
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Re: Kapitalerträge auf Verrechnungskonto im Ausland in Fremdwährung

Beitrag von discojunky »

Hallo Stefan,

danke, dass du es dir angeschaut hast.

die Tabelle mache ich in Excel, aber als Programmierung kann man das nicht nennen. Ich habe die Transaktionen (Einzahlung, Kauf, Verkauf, Auszahlung) auf cointracking.net eingetragen und ein Steuer-Report daraus generiert, als Ergebnis bekomme ich diese FIFO-Positionen, die ich händisch in Excel eintragen und die Spalten anpasse und ergänze, manche Werte werden mit Formeln berechnet, aber dann war's das.

Ich finde die Reihenfolge auch logisch:

* Zunächst werden am 01.05.2017 1200 USD gekauft (eingezahlt), dann am 02.05.2017 2.0 XYZ im Wert von 500 USD gekauft. Also müssen die 500 USD zunächst verkauft werden, das ist der erste FIFO-Schritt.
* Am 03.05.2017 werden weitere 1150 USD gekauft (eingezahlt). Dann werden am 2017-05-04 weitere 2.5 XYZ für 500 USD gekauft, also müssen die USDs vom 01.05.2017 (noch 700) übrig) zunächst verkauft werden - das ist der 2-te FIFO-Schritt.
* Dann am 05.05.2017 werden 2.5 XZY verkauft, davon 2,0 aus dem Verrechnungstopf vom 02.05.2017 und 0,5 aus dem Verrechnungstopf vom 2017-05-04.
Das sind der 3-te und 4-te FIFO-Schritt.
* Und zum Schluss werden am 07.05.2017 die USDs ausgezahlt, vom Verrechnungstopf 01.05.2017 und vom 03.05.2017.

Gut, ich werde versuchen alles in mehreren Währungen darzustellen, ich weiß nocht nie wie, denn der Kontostand bei den FIFOs ist glaube ich verwirrend. Bei den FIFOs geht es um den Stand des Verrechnungstopfes vor und nach Geschäft. das habe ich in der rechten Spalte als Text, und ich werde es stattdessen als Zahlenspalten einfügen.
In dem fifo-demo hast du in Zeile drei und vier 133,45 EUR und 53,57 EUR Gewinn erzielt, dieser Betrag ist aber doch auf dem Konto in USD verblieben(?). Indirekt hast du diese USD dann neu gekauft, und du solltest dir den jeweils aktuellen EUR/USD-Kurs dort nochmals als Währungskauf notieren. Ich hoffe du verstehst was ich meine.
Ja, das ist der Gewinn in USD, der in EURO umgerechnet wurde, und versteuer wird.
Ich muss zugeben, ich verstehe nicht ganz, warum du in Bezug auf den Kaufkurs EUR/USD nur von diesem Gewinn sprichst und nicht von den ganzen USDs. die beim Verkauf von 2,5 XYZ gekauft wurden:
--- Verkaufskurs 800 USD der Währung XYZ, umzurechnen in Euro mit aktuellem Wechselkurs, Differenz zum Kaufkurs ist der steuerpflichtige Gewinn
--- ACHTUNG: von den 2,5 Stück sind 2,0 vom ersten Kauf (FIFO)
--- weiterhin ist für die zusätzlichen USD (der Gewinn*) der aktuelle Wechselkurs zu notieren, dieser gilt als Kaufkurs dieser Währung USD
Ich meine, dass es den Gewinn in USD als Differenz gibt, der zum EURO-Kurz versteuert wird, ist in Ordnung.
Aber nicht nur dieser Gewinn, sondern das Ganze USD-Geld als Erlös beim Verkauf, landet in einem neuen USD-Verrechnungstopf mit dem aktuellen EUR/USD kurs und Datum.

Kann es sein, dass es so richtig ist?

Ich habe übrigens getestet, was cointracking.info macht, wenn ich das ganze Geld auszahlen lasse. Dann wird es als separate FIFO-Positionen aus den einzelnen USD-Verrechnungstöpfen rausgeholt und dabei jeweils ein Gewinn aus dem Kauf- und Verkaufswert berechnet, also wenigstens ist es logisch.

Gruß,
Arthur.
reckoner
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Registriert: 21. Jun 2017, 00:21

Re: Kapitalerträge auf Verrechnungskonto im Ausland in Fremdwährung

Beitrag von reckoner »

Hallo,
* Zunächst werden am 01.05.2017 1200 USD gekauft (eingezahlt), dann am 02.05.2017 2.0 XYZ im Wert von 500 USD gekauft. Also müssen die 500 USD zunächst verkauft werden, das ist der erste FIFO-Schritt.
Achso, du meinst der Kauf von XYZ ist gleichzeitig ein Verkauf von USD? Hatte ich nicht so gedacht, hat aber auch eine Logik.

Ich hatte es mir so vorgestellt das XYZ quasi eine Unterwährung von USD ist. Beispiel: Man tauscht Betrag x in USD, kauft und verkauft dann damit munter XYZ, und ganz am Ende (alle XYZ verkauft) tauscht man dann wieder zurück in EUR und versteuert nur noch den Währungsgewinn (möglichst Verkauf nach über einem Jahr, dann steuerfrei).
Wenn man beispielsweise mit USD-Aktien handelt halte ich meine Art für legitim. Nur, XYZ ist nun mal auch eine Währung, da könnte das falsch sein. Man kann ja schließlich Währungen auch im Kreis handeln (EUR->USD->GBP->EUR).

Deine anderen Fragen erklären sich damit wohl auch.

Stefan
discojunky
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Re: Kapitalerträge auf Verrechnungskonto im Ausland in Fremdwährung

Beitrag von discojunky »

Hallo Stefan,

ja, nun glaube ich, das geht so und ich werde es schaffen.

Aber weil du sagst Aktien, ich glaube bei Aktien ist es auch so möglich, schau mal hier im Abschnitt "Beispiel" geht es um USD und Aktien:
http://blog.handelsblatt.com/steuerboard/2014/09/12/fallstricke-bei-privaten-konten-in-fremder-wahrung/
Jedes Tauschgeschäft in fremder Währung ist Erwerb oder Verkauf eines „Fremdwährungsguthabens“
Wenn jeder Verkauf von Wertpapieren über ein Fremdwährungskonto eine Anschaffung eines Fremdwährungsguthabens ist, wird der Lauf der Spekulationsfrist nach § 23 EStG mit jedem solchen Geschäft neu ausgelöst.
Gruß,
Arthur.
reckoner
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Registriert: 21. Jun 2017, 00:21

Re: Kapitalerträge auf Verrechnungskonto im Ausland in Fremdwährung

Beitrag von reckoner »

Hallo,

wenn man es so sieht wie in dem blog beschrieben dann ist es ja viel einfacher: Jeder Verkauf ist auch gleichzeitig wieder ein Kauf (Ausnahme: Euro).

Bezüglich Aktien (u.ä., beispielsweise Immobilien) bin ich zwar noch nicht überzeugt, da es mich persönlich aber nicht betrifft (meine USD-Anlagen werden direkt in EUR abgerechnet) will ich da gar nicht weiter recherchieren.

Stefan
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