Angenommen ich habe eine 50% Beteiligung an einer GmbH und erhalte eine Ausschütung von 750 € (Kapitalertragsteuer bereits einbehalten) im Jahr 2017.
Woher weiß ich welchen § ich dazu heranziehen soll?
- §20(1)Nr. 1 EStG
= Zu Einkünften aus Kapitalvermögen gehören unter anderem Anteile an Gesellschaften mit beschränkter Haftung
- §20(1)Nr. 4 EStG
= Zu Einkünften aus Kapitalvermögen Einnahmen aus Beteiligung an einem Handelsgewerbe als stiller Gesellschafter
In beiden § ist man Beteiligter an einem Handelsgewerbe und erhält Ausschüttungen. Wie soll ich das differenzieren?
Ich bin in diesem Fall als 50% Beteiligter automatisch ein stiller Gesellschafter. In der Aufgabenstellung steht nichts zu Mitspracherecht oder Beteiligung an stillen Reserven/Verlusten.