Hallo,
ich habe folgendes Problem:
Letztes Jahr habe ich mit meinem Exfreund eine Eigentumswohnung 50/50 gekauft, im Grundbuch seit Ende März d.J. Nun ist die Beziehung unerwartet in die Brüche gegangen.
Wir wissen noch nicht wie wir es mit der Wohnung machen sollen, sind aber stark fürs verkaufen.
Verstehe ich den o.g. Paragraphen richtig, dass wenn man die Wohnung zwischen Anschaffung und Veräußerung ausschließlich zu eigenen Wohnzwecken nutzte, ist die Veräußerung steuerfrei? Oder eben 3 Jahre.
Vielen Dank im Voraus.
Grüße
Paragraph 23 (1) S. 1 Nr. 1 S. 3 EStG
Re: Paragraph 23 (1) S. 1 Nr. 1 S. 3 EStG
Hallo,
ja, sie ist bei ausschließlicher Privatnutzung steuerfrei - d.h. ein Gewinn, der nicht so selbstverständlich ist, wenn man richtig rechnet!
Und mein Tipp: in Zukunft besser überlegen, bevor man solche Investitionen tätigt, wenn nach wenigen Monaten alles den Bach runtergehen kann! Eine klare Trennung der Eigentumsverhältnisse wäre besser gewesen...
Eugenie
ja, sie ist bei ausschließlicher Privatnutzung steuerfrei - d.h. ein Gewinn, der nicht so selbstverständlich ist, wenn man richtig rechnet!
Und mein Tipp: in Zukunft besser überlegen, bevor man solche Investitionen tätigt, wenn nach wenigen Monaten alles den Bach runtergehen kann! Eine klare Trennung der Eigentumsverhältnisse wäre besser gewesen...
Eugenie
Re: Paragraph 23 (1) S. 1 Nr. 1 S. 3 EStG
Vielen lieben Dank.
Glauben Sie mir, nach 8,5 Jahren Beziehung haben wir damit nicht gerechnet..
Glauben Sie mir, nach 8,5 Jahren Beziehung haben wir damit nicht gerechnet..