Antrag auf Lernmittelfreiheit - Wann muss ich die Kapitalerträge angeben?

Ich hab da mal eine Frage zu ...
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Klaudia
Beiträge: 1
Registriert: 10. Jan 2016, 16:28

Antrag auf Lernmittelfreiheit - Wann muss ich die Kapitalerträge angeben?

Beitrag von Klaudia »

Guten Abend,

für meine Kinder möchte ich die Lernmittelfreiheit in Rheinland Pfalz beantragen. Dabei wird nach Kapitaleinkünften gefragt.
Bestehen noch andere Mittel, mit denen Sie ihren Lebensunterhalt bestreiten, z.B,
Mieteinnahmen, Kapitaleinkümfte, Gehaltszahlungen, bitte Belege beifügen.
Ich habe Kapitaleinkünfte von ca. 60€. Muss ich diese dann angeben, oder fällt es unter den Freibetrag von 801€?

Mit freundlichen Grüßen

Klaudia
Petz
Beiträge: 777
Registriert: 30. Sep 2010, 14:52

Re: Antrag auf Lernmittelfreiheit - Wann muss ich die Kapitalerträge angeben?

Beitrag von Petz »

Die fallen in der Regel darunter, weil sie ja zur Verfügung stehen, sie werden nur eben nicht besteuert,
Steuerliche Fragen über PN werden nicht beantwortet, dafür ist das Forum für alle da.
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